Landtag diskutiert über Abstimmungsverhalten Brandenburgs im Bundesrat

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Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag, Dr. Hans-Christoph Berndt, kritisierte das Gesetz und die Debatte darüber auf Bundesebene. „Das nenne ich die Karikatur eines demokratischen Entscheidungsprozesses“, sagte er und forderte: „Brandenburg muss im Bundesrat Nein zu diesem Bevölkerungsschutzgesetz sagen, notfalls auch im Alleingang.“ Für die SPD-Fraktion wies dagegen der Vorsitzende Erik Stohn darauf hin, dass das Gesetz Schutzmaßnahmen befriste und keinerlei Grundrechte abschaffe: „Beteiligungsrechte werden nicht nur gewahrt, sondern ausgeweitet. Mehr Demokratie geht nicht.“ Auch in Brandenburg würden Eindämmungsverordnungen künftig unter Parlamentsvorbehalt gestellt.
Der Ko-Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sebastian Walter, monierte zwar das Tempo, in dem die Bundesregierung die Novelle „durchzupeitschen“ versuche. „So verspielt man auch viel Vertrauen bei den Leuten. Politik muss berechenbar sein.“ Zugleich warf er der AfD vor, allein Ängste schüren zu wollen, ohne selbst konkrete Vorschläge zur Bekämpfung des Corona-Virus zu machen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Jan Redmann sagte, ein Landtagsbeschluss gegen ein geplantes Bundesgesetz „käme einer Missachtung des Bundestages gleich“. Gegner des Infektionsschutzes arbeiteten oft mit „gezielter Desinformation“, die Verunsicherung schaffe. Sie sei gefährlich für den Zusammenhalt und den erfolgreichen Kampf gegen die Pandemie.
Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER zählte der Vorsitzende Péter Vida viele Regelungen des neuen Gesetzes auf, die sinnvoll seien, etwa den Anspruch auf Test und Schutzimpfung auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder die rechtliche Definition von Risikogebieten. Es sei „Wunschdenken“ der AfD, dass Eigenverantwortung immer ausreiche. Die Ko-Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Petra Budke, wandte sich gegen den Vorwurf, die Demokratie und Freiheiten würden im Kampf gegen Corona beschränkt: „Jedes Verkehrsschild greift in die allgemeine Bewegungsfreiheit ein.“ Die Schutzmaßnahmen würden nun auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt und befristet.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher betonte, das neue Bundesgesetz biete zahlreiche Vorteile. So werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hervorgehoben, soziale und wirtschaftliche Aspekte seien beim Infektionsschutz zu berücksichtigen, der Datenschutz werde präzisiert. Vorwürfe der AfD, der Landtag sei nicht beteiligt worden, gingen ins Leere, so die Ministerin: „Bundesgesetze werden vom Bundestag beschlossen.“
In einer namentlichen Abstimmung lehnte der Landtag einen Entschließungsantrag (Drucksache 7/2387) der AfD-Fraktion mehrheitlich ab.