Landtag erleichtert Fachausschüssen Sitzungen und Abstimmungen unter Corona-Bedingungen
Zusätzlich wurde die Möglichkeit für Abgeordnete erweitert, ihre im Plenum vorgesehenen Redebeiträge zu Protokoll zu geben. Ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 wurde die im Frühjahr geschaffene Regelung verlängert, wonach in außergewöhnlichen Notlagen die Beschlussfähigkeit des Parlaments auch in reduzierter Besetzung als gegeben gilt. Danach müssen in diesem Fall mindestens 23 Mitglieder des Landtages anwesend sein, das Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen ist zu wahren. Eine außergewöhnliche Notlage liegt demnach vor, wenn eine nicht nur unerhebliche Anzahl der Abgeordneten aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahren- oder Schadenslage wie beispielsweise einer Pandemie oder Naturkatastrophe daran gehindert ist, an den Sitzungen des Parlaments persönlich teilzunehmen. Die entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung des Landtages wäre nach bisherigem Stand zum Jahresende ausgelaufen.