Landtag verabschiedet Nachtragshaushalt zur Bekämpfung der Pandemiefolgen

Blick in den Plenarsaal während der Abstimmung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2021 am 17.06.2021
Blick in den Plenarsaal während der Abstimmung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2021 am 17.06.2021
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 17. Juni 2021. Der Landtag Brandenburg hat in seiner 47. Sitzung in dritter Lesung das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2021 verabschiedet. Damit wird die Kreditermächtigung zur Bekämpfung der Pandemiefolgen um mehr als eine halbe Milliarde Euro aufgestockt.

Am Mittwoch hatte der Landtag im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung (Drucksache 7/3500) erneut intensiv über die finanziellen Auswirkungen der Pandemie debattiert. Der laufende Haushalt für das Jahr 2021 sah bislang ein Volumen von etwa 235 Millionen Euro zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen vor. Mit dem Nachtragshaushalt wurde die entsprechende Ausgabenermächtigung um 515 Millionen Euro auf insgesamt 750 Millionen Euro aufgestockt. Die Höhe der Kreditermächtigungen aufgrund der Pandemie-Notlage im Haushalt 2021 wurde damit auf 2,9 Milliarden Euro angehoben. Für die SPD-Fraktion betonte Jörg Vogelsänger in der Debatte am Mittwoch: „In diesem Nachtragshaushalt 2021 geht es ausschließlich um die Erhöhung der Kreditermächtigung für Corona-bedingte Mehrausgaben.“ Er sei „unvermeidlich“, da es „unverantwortlich wäre, die notwendige Hilfe jetzt einzustellen“. Die Abschätzung der Summe von 750 Millionen Euro nannte Jörg Vogelsänger „sehr solide“. Dass diese „runde Summe“ von der Landesregierung nicht mit einem konkreten Bedarf untersetzt werde, kritisierte Andreas Galau von der AfD-Fraktion: „Sie fordern einen Freibrief für eine halbe Milliarde Euro.“ Das sei „schamlos und eine Zumutung“. Er forderte, auf die allgemeine Rücklage zurückzugreifen, um den Mehrbedarf abzudecken: „Wenn das Land noch Reserven hat, darf es keine neuen Kredite aufnehmen.“

Diese Forderung wies Steeven Bretz von der CDU-Fraktion zurück und betonte in diesem Zusammenhang, dass die Rücklage „nicht im Tresor“ oder „als Guthaben auf irgendeinem Konto“ liege; stattdessen sei auch ein Rückgriff auf die Rücklage „eine implizite Verschuldung“. Zudem wies er darauf hin, dass es beim Nachtragshaushalt um „eine Kreditermächtigung, keine Kreditverpflichtung“ gehe. Ronny Kretschmer von der Fraktion DIE LINKE sprach in der Debatte von einer „Sternstunde des Parlaments“, in der dessen „ganze Kraft“ mit Blick auf die Haushaltshoheit deutlich werde: „Wir zeigen, dass in Zeiten der Krise die Gewaltenteilung nicht auf der Strecke bleibt.“ Den Entwurf der Landesregierung kritisierte er als intransparent. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wandte sich Thomas von Gizycki gegen die Forderung der Opposition, in die allgemeine Rücklage zu greifen: „Es wäre haushaltspolitischer Wahnsinn, jetzt schon die Rücklagen nahezu vollständig aufzubrauchen.“ Zugleich sicherte er zu, dass der „mahnende Zeigefinger des Rechnungshofes“, der die geplante weitere Kreditaufnahme kritisiert hatte, ernstgenommen werde. Dr. Philip Zeschmann von der Fraktion BVB/FREIE WÄHLER warf den Koalitionsfraktionen vor, ein falsches Spiel zu spielen: „Es ist doch offenkundig, dass Sie sich auf finanzschwache Zeiten vorbereiten.“ Bevor weitere Kredite aufgenommen werden, sollten erst Einnahmen und Rücklagen aufgebraucht werden, forderte er. Nur das wäre „verantwortungsbewusst“ und „generationengerecht“.

Für die Landesregierung wies Finanzministerin Katrin Lange darauf hin, dass die Erhöhung der pauschalen Risikovorsorge notwendig sei, „da von den bislang veranschlagten 235 Millionen Euro 233,9 Millionen Euro bereits gebunden sind“. Sie betonte, dass der Nachtragshauhalt eine Nettokreditaufnahme vorsehe, im Haushalt 2021 aber bereits 662 Millionen Euro aus der Rücklage veranschlagt seien: „Wir tun das eine, ohne das andere zu lassen.“ Ausdrücklich widersprach sie dem Vorwurf, der Nachtragshaushalt komme einem „Blankoscheck“ gleich: Zum einen gebe es eine „klare Zweckbindung“ der Mittel für Corona-Folgen, zum anderen sei ein Sperrvermerk bei Ausgaben ab 7,5 Millionen Euro durch den Finanzausschuss des Landtags enthalten. Die Finanzministerin mahnte: „Wir dürfen nicht in Kauf nehmen, dass das Land nicht oder nicht rechtzeitig handeln kann.“