Landtagspräsidentin verteidigt Paritätsgesetz vor Verfassungsgericht

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 20. August 2020. Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke hat vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg das 2019 beschlossene Paritätsgesetz verteidigt. „Wenn die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, ist die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen ein demokratisches Gebot. Das heißt: Ohne Geschlechterparität bleibt die Demokratie unvollendet“, sagte sie in der mündlichen Verhandlung des Gerichts über Organklagen und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz. Das Paritätsgesetz solle dafür sorgen, dass mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind. Die Landtagspräsidentin betonte: „Wir wollen den Worten und den Vorgaben von Grundgesetz und Landesverfassung Taten folgen lassen. Wir wollen, dass Frauen und Männer nicht nur rechtlich, sondern ganz praktisch gleichen Einfluss auf die Geschicke und Gesetze unseres Landes haben.“ Beim Paritätsgesetz gehe es im Kern um eine „tatsächliche Annäherung an ein Ziel, das gesellschaftlich und politisch längst akzeptiert und mehrheitlich unbestritten ist“. In diesem Zusammenhang verwies sie auch auf die u. a. in Frankreich, Spanien und Slowenien geltenden Regelungen zur Parität im Wahlrecht. Das Brandenburgische Paritätsgesetz wurde 2019 vom Landtag verabschiedet, seit Ende Juni ist es in Kraft. Es sieht vor, dass bei der nächsten Landtagswahl auf den Landeslisten abwechselnd Frauen und Männer aufgestellt werden. Das soll dazu beitragen, den Frauenanteil im Landesparlament von der nächsten Legislaturperiode an zu erhöhen. Direktmandate sind vom Paritätsgesetz sind berührt. Derzeit sind nur 30 von insgesamt 88 Abgeordneten im Brandenburger Parlament Frauen. Das Landesverfassungsgericht verhandelte am heutigen Donnerstag unter großem Medieninteresse über Organstreitverfahren der Parteien AfD und NPD sowie Verfassungsbeschwerden von vier Mitgliedern der AfD-Landtagsfraktion gegen das Paritätsgesetz. Ihre Entscheidung wollen die Verfassungsrichter am 23. Oktober bekanntgeben.