Potsdam, 30. April 2020. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat im Rahmen seiner 5. Sitzung eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Erstes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe“ (Drucksache 7/886) sowie zum Entwurf der Änderung der Kita-Personalverordnung durchgeführt. Zu dieser hatten die Fraktionen neben Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände auch die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Vertreterinnen der Gewerkschaften Verdi sowie GEW, den Landeskinderelternbeirat sowie den Landesverband Kindertagespflege in Brandenburg eingeladen. Kern des Gesetzgebungsvorhabens ist eine im Koalitionsvertrag festgelegte Verbesserung der Personalbemessung im Kindergartenbereich (3-6 Jahre) von 1:11 auf 1:10. Zudem war das Kita-Gesetz an die neue Rechtslage aufgrund der Masernimpfpflicht anzupassen. Die Anzuhörenden haben auf der Basis eines Fragenkataloges der Fraktionen schriftliche Stellungnahmen übermittelt und standen dem Ausschuss im Rahmen eines Eingangsstatements sowie anschließend für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung.
Anschließend befasste sich der Ausschuss über den aktuellen Sachstand im Hinblick auf die Maßnahmen zur Wiedereröffnung der Schulen und Kindergärten sowie über den Ablauf der Abiturprüfungen im Kontext der Corona-Eindämmungsverordnung. Hierzu wurde neben dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auch die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz eingeladen.
Aufgrund der Corona-Pandemie-Lage fand die Sitzung im Plenarsaal des Landtages statt, damit die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Für die Presse sowie die Öffentlichkeit wurde die Sitzung per Livestream übertragen.
Impressionen der 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 30.04.2020
Wir nutzen Cookie auf unserer Website. Einige dieser Cookies sind systemrelevant, andere helfen uns bei der Optimierung unserer Website und Ihres Website-Erlebnisses. Da wir Ihre Privatsphäre respektieren, bitten wir Sie um die Einwilligung zur Nutzung von Cookies. In unserer Datenschutzerklärung kann diese Einwilligung später jederzeit widerrufen bzw. geändert werden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu den verwendeten Cookies. Bitte beachten Sie, dass bei der Nichtannahme von Cookies die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein kann.