Plenarsitzung: Regierungserklärung und Debatte zu Corona – Beschlussfähigkeit des Landtages – Nachtragshaushalt 2020

Blick in den Plenarsaal während der 11. Sitzung des Landtages
Blick in den Plenarsaal während der 11. Sitzung des Landtages
© Landtag Brandenburg / Stefan Gloede
Potsdam, 1. April 2020. Der Landtag Brandenburg hat in seiner heutigen Plenarsitzung wichtige Entscheidungen getroffen. Auf der Tagesordnung standen zunächst die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten sowie eine zweistündige Aussprache zur Corona-Pandemie und deren Folgen für das Land.

Der Landtag schuf anschließend die Grundlage dafür, um in außergewöhnlichen Notlagen beschlussfähig zu bleiben. Bislang war der Landtag nach § 61 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg vom 25. September 2019 beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder – also mindestens 45 Abgeordnete – anwesend sind. Das Plenum votierte heute bei einigen Gegenstimmen mehrheitlich für eine neue Regelung, die ermöglicht, dass der Landtag künftig im Falle einer außergewöhnlichen Notlage Beschlüsse fassen kann, wenn mindestens 23 Abgeordnete anwesend sind und diese die Stärke der Fraktionen im Plenum abbilden. Bei einer Besetzung von 23 Abgeordneten entfielen demnach jeweils sechs Abgeordnete auf die SPD-Fraktion und auf die AfD-Fraktion, vier auf die CDU-Fraktion, jeweils drei Abgeordnete auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE sowie ein/-e Abgeordnete auf die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. Eine außergewöhnliche Notlage, die vom Präsidium festgestellt werden soll, liegt laut der neuen Regelung vor, wenn eine nicht nur unerhebliche Anzahl der Abgeordneten aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahren- oder Schadenslage, wie Pandemien, Naturkatastrophen, Eintritt des Verteidigungsfalls, daran gehindert ist, an den Sitzungen persönlich teilzunehmen. Die Geschäftsordnung kann durch die reduzierte Besetzung des Landtages nicht geändert werden. Die Regelung soll zudem mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft treten.

Das Plenum stimmte bei einigen Enthaltungen zudem für einen Entschließungsantrag, wonach in der Geschäftsordnung auch die telefonische, schriftliche oder elektronische Stimmabgabe von Abgeordneten, digitale Ausschusssitzungen sowie eine Vertretungsregelung im Präsidium ermöglicht werden sollen.

Anschließend stellte der Landtag einstimmig ohne Enthaltungen fest, dass eine außergewöhnliche Notsituation festliegt, die ein Abweichen von der seit Jahresbeginn geltenden sogenannten „Schuldenbremse“ erlaubt. Dies war Voraussetzung für den angestrebten Rettungsschirm, der eine Kreditermächtigung in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und deren Folgen vorsieht, sowie für das Nachtragshaushaltsgesetz 2020. In der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf votierten die Abgeordneten einstimmig für den insgesamt etwa 15,2 Milliarden Euro umfassenden Nachtragshaushalt, die Fraktion DIE LINKE und die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion enthielten sich.

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke hatte vor Eintritt in die Tagesordnung angemahnt, in der aktuellen Notsituation „dafür zu sorgen, dass demokratische Prozesse und Strukturen trotzdem verlässlich funktionieren“. Zudem betonte sie, es verdiene Hochachtung, wie die Brandenburgerinnen und Brandenburger die derzeitigen, außergewöhnlichen Herausforderungen meisterten. Zugleich rief sie dazu auf, in der aktuellen Krise nicht die Schwächsten der Gesellschaft zu vergessen. Sie appellierte: „Wir alle können etwas tun – allein schon digitale Grüße können in häuslicher Isolation aufmuntern. Und wenn Sie Lebensmittel übrighaben – bitte wenden Sie sich an die Tafel bei Ihnen vor Ort und fragen Sie, wie Sie unterstützen können.“

Um den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu entsprechen, war der Plenarsaal eigens für die heutige Sitzung umgestaltet worden. So wurde der Sitzabstand zwischen den Abgeordneten durch zusätzliche Stuhlreihen und die Öffnung der Besuchertribüne für Abgeordnete deutlich vergrößert.