Plenum diskutiert über Verfassungsschutz in Brandenburg
Potsdam, 21. Mai 2025. In einer Aktuellen Stunde hat sich der Landtag heute mit dem Verfassungsschutz in Brandenburg beschäftigt. Der Antrag auf die Debatte mit dem Thema „Sicherheit und Stabilität – Verfassungsschutz stärken“ war von der CDU-Fraktion eingereicht worden.
Die Debatte wurde eröffnet durch den CDU-Abgeordneten Rainer Genilke, der zu Beginn seiner Rede die Ereignisse um den abberufenen Leiter des Verfassungsschutzes sowie den Rücktritt der vormaligen Innenministerin Brandenburgs skizzierte. Der Verfassungsschutz sei „kein politisches Werkzeug“, er sei der „Brandmelder unserer Verfassungsordnung – nicht ihr Feuerlöscher“, so Genilke. Nicht die Landesregierung, sondern das „Parlament kontrolliere ihn, ergänzt durch die unabhängige Justiz“, sagte der Abgeordnete. Er forderte die Landesregierung auf, die Leitung des Verfassungsschutzes künftig nicht mit einem politischen, sondern einem „Laufbahnbeamten“ zu besetzen.
Für die SPD-Fraktion sagte der Fraktionsvorsitzende Björn Lüttmann: „Brandenburg braucht einen starken Verfassungsschutz als Frühwarnsystem der Demokratie“. Bei dem Thema sei man sich mit der CDU einig. Auch an der politischen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bestehe kein Zweifel. Eine „größtmögliche Unabhängigkeit“ des Verfassungsschutzes sei unerlässlich. „Ja zur Unabhängigkeit, nein zur Eigenmächtigkeit“, betonte Lüttmann in seiner Rede. In Richtung der AfD-Fraktion entgegnete Lüttmann, sie habe Angst vor dem Verfassungsschutz, aber noch mehr „Angst vor denen, die Haltung zeigen“. Lüttmann dankte den Engagierten in Vereinen, Bündnissen und Initiativen und sagte: „Am Ende sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger selbst der beste Verfassungsschutz.“
Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Hans-Christoph Berndt, konterte auf die Rede von Lüttmann: „Die SPD ist keine Brandenburg-Partei, sie ist eine Brandmauer-Partei.“ Der Verfassungsschutz schade der politischen Kultur und damit der politischen Stabilität im Land, sagte Berndt. Das würde auch die „böswillige Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und durch den Brandenburger Verfassungsschutz“ zeigen, ergänzte der AfD-Abgeordnete. Nicht die AfD sei eine „Gefahr für die Demokratie, sondern ein Verfassungsschutz“.
Für die BSW-Fraktion sprach der Fraktionsvorsitzende Niels-Olaf Lüders und kritisierte die CDU: „Sie haben mit ihrem haarspalterischen und parteipolitischen Geplänkel der vergangenen Tage rund um die Ereignisse im Innenministerium den Brandenburgerinnen und Brandenburgern einen ziemlichen Bärendienst erwiesen.“ Selbstverständlich dürfe der Verfassungsschutz nicht politisch instrumentalisiert werden, so Lüders. Deshalb sei es wichtig, dass die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre Rolle darin sehen, den „Verfassungsschutz tatsächlich zu kontrollieren und nicht mit ihm politisch gegen andere zu konspirieren“.
Die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, Kathrin Schneider, äußerte sich als derzeitige Vertreterin des Ministeriums für Inneres und Kommunales in der Debatte und sagte: „Unsere politischen Systeme, insbesondere in den freiheitlichen Demokratien, sind unter Bewährungsdruck wie nie.“ Institutionen und Verantwortungsträger würden von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen infrage gestellt und diffamiert. Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde sei es, der Landesregierung und anderen zuständigen Stellen Analysen und Lagebilder zu liefern, damit diese „die erforderlichen Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Aktivitäten ergreifen können“, so Schneider. In Richtung AfD-Fraktion entgegnete die Ministerin: „Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD nicht, weil sie Oppositionspartei ist, sondern weil sie rechtsextremistischen Bestrebungen anhängt und damit letztlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist.“ Die Landesregierung stehe für Sicherheit und Stabilität in Brandenburg. „Dazu unterstützen und stärken wir sowohl den Verfassungsschutz als auch das Tolerante Brandenburg“, sagte Schneider abschließend.
Am Ende der Debatte lehnten die Abgeordneten mehrheitlich einen Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache 8/988) sowie einen Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache 8/993) zum Thema ab.