Präsidentin zum Tag des Grundgesetzes

Potsdam, 23. Mai 2025. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet, einen Tag später trat es in Kraft. Zum Tag des Grundgesetzes erklärt Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke:

„Das Grundgesetz ist für uns als Gesellschaft die Basis unseres Zusammenlebens. Heute vor 76 Jahren wurde der rechtliche und ethische Rahmen für ein demokratisches Deutschland gelegt. Es gilt mehr denn je, die damals geschriebenen Grundsätze täglich mit Leben zu füllen, sei es, indem wir uns immer wieder daran erinnern, die Würde des Menschen zu achten, die Gewaltenteilung zu wahren oder unser friedliches Zusammenleben zu sichern.“ Unsere Demokratie lebe von vielfältigen Meinungen, Ideen und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, so die Präsidentin. Das Grundgesetz gebe uns Stabilität, aber es sei „gleichwohl auch lebendig und nicht unveränderbar, um es lebensnah auszugestalten“, erklärte sie. „Ich wünsche mir die Diskussion über neue Themen, die wir im Grundgesetz verankern, wie zum Beispiel den Klimaschutz, den Schutz von Kunst und Kultur, die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie die Rechte von Sorben und Wenden“, sagte die Präsidentin. Es gebe noch einiges zu tun: „Gesetze leben davon, in der gesellschaftspolitischen Diskussion zu bleiben.“

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke
Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke
© Landtag Brandenburg / Stefan Gloede