Vizepräsidentin nimmt Bericht zur Akteneinsicht entgegen

Potsdam, 22. Mai 2024. Vizepräsidentin Barbara Richstein hat heute den Tätigkeitsbericht zur Akteneinsicht für die Jahre 2022 und 2023 von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, entgegengenommen. Anschließend wurde der Bericht bei einer Pressekonferenz im Landtag vorgestellt.

Der Bericht beinhaltet Beschwerdefälle zur Akteneinsicht aus den vergangenen zwei Jahren. Den Schwerpunkt bilden Fälle mangelnder Transparenz auf kommunaler Ebene. Unter anderem weigerte sich ein Landkreis, Verträge zur Unterbringung Geflüchteter offenzulegen; gegenüber einer kreisfreien Stadt sprach die Landesbeauftragte eine förmliche Beanstandung wegen mangelnder Kooperation aus. Im Jahr 2022 gab es insgesamt 84 Beschwerdefälle, im vergangenen Jahr waren es 102. Die Schwerpunkte konzentrierten sich dabei auf die Themen Infrastruktur, Verwaltung, Inneres und Bildung.

Vizepräsidentin Barbara Richstein (l.) hat den Tätigkeitsbericht zur Akteneinsicht für die Jahre 2022 und 2023 von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge (r.), entgegengenommen.
Vizepräsidentin Barbara Richstein (l.) hat den Tätigkeitsbericht zur Akteneinsicht für die Jahre 2022 und 2023 von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge (r.), entgegengenommen.
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