Wegen Corona-Pandemie: Veranstaltungen abgesagt, Parlamentsbetrieb geht weiter
Bis zum 30. Juni 2020 entfallen folgende Veranstaltungen:
- 21. April 2020: Ausstellungseröffnung „DEMENSCH – Alltagssituationen von Menschen mit Demenz“
- 23. April 2020: Führung durch die Ausstellung „Arbeit, Arbeit, Arbeit.“
- 8. Mai 2020: 75. Jahrestag des Kriegsendes / Tag der Befreiung
- 11. Mai 2020: Preisverleihung 67. Europäischer Wettbewerb
- 15. Mai 2020: Zentrale Gedenkfeier 75 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg
- 28. Mai 2020: Führung durch die Ausstellung „Arbeit, Arbeit, Arbeit.“
- 11. Juni 2020: Kindertag
- 23. Juni 2020: Ausstellungseröffnung „Zuhause in Brandenburg – Der ELER verbindet Land und Leute“
Sofern Ersatztermine für die abgesagten Veranstaltungen möglich sind, werden diese zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
In der Präsidiumssitzung am 14. April 2020 wurden zudem wichtige Entscheidungen für den Parlamentsbetrieb gefasst. Die Sitzungen der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Landtages werden weiterhin mit Einschränkungen durchgeführt. Das Präsidium hat sich auf folgende Beschränkungen verständigt, die bis zum 30. Juni 2020 gelten:
- Es finden keine auswärtigen Sitzungen der Ausschüsse und Gremien statt.
- Es finden keine mündlichen Anhörungen oder Fachgespräche im Landtag statt, über Ausnahmen bei unaufschiebbaren Anhörungen entscheidet das Präsidium (eine erste Ausnahme wurde bereits für die Anhörung zur Kita-Novelle beschlossen).
- Für Ausschusssitzungen kann – insbesondere für Anhörungen – mit Zustimmung der Präsidentin auch der Plenarsaal genutzt werden.
- Die Ausschüsse werden aufgefordert, von den technischen Möglichkeiten der Telefonkonferenz und der Videokonferenz umfangreich Gebrauch zu machen.
- Sitzungen im Landtag sind möglichst kurzzuhalten und die Tagesordnung auf wenige, wichtige Tagesordnungspunkte zu beschränken.
- Öffentliche Sitzungen am Sitz des Landtages sind per Livestream zu übertragen.
- Öffentliche Sitzungen mittels Videokonferenz sind ebenfalls per Livestream zu übertragen.
Bis Ende Juni dürfen aufgrund der Corona-Pandemie nur folgende Personen den Landtag betreten: die Abgeordneten des Landtages, die Mitglieder der Landesregierung, Beauftragte der Landesregierung, die im Landtag dienstliche Aufgaben wahrnehmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landtagsverwaltung, der Fraktionen sowie des Betreibers (BAM-ID) und dessen Nachauftragsnehmern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Medien.
Im Rahmen der Coronavirus-Vorsichtsmaßnahmen bleiben Landtagskantine und Dachterrasse bis auf Weiteres geschlossen.