Zwei Anhörungen im Gesundheitsausschuss

Symbolbild: Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Potsdam, 1. November 2021. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz wird sich am Mittwoch in öffentlichen Anhörungen mit einer Gesetzesnovelle zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und einer Änderung des Landesaufnahmegesetzes befassen.

In der ersten Anhörung geht es um den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Drucksache 7/3685). Mit der angestrebten Änderung soll dieses an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Bundesverwaltungsgerichtes angepasst werden. Es sollen maßgebliche Auswahlkriterien für den Fall festgelegt werden, dass die beantragte Anzahl der Beratungsstellen über den erforderlichen Bedarf hinausgeht. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf auch Festlegungen zu Qualitätskriterien und eine Berichtspflicht, die nunmehr sowohl für Beratungsstellen für die allgemeine Schwangerschaftsberatung als auch für Schwangerschaftskonflikt­beratungsstellen gelten sollen.

Eingeladen sind Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg e. V., Dr. Paul-Peter Humpert vom Landkreistag Brandenburg e. V.), Dorothee Mönnich von der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg, Dorothee Lattig vom Caritasverband der Diözese Görlitz e. V., Sandra Schramm von pro familia Landesverband Brandenburg e. V. und Stefanie Theil vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Potsdam/Zauch-Belzig e. V.

In der zweiten Anhörung, die gegen 13 Uhr beginnt, befasst sich der Ausschuss mit dem Entwurf der Landesregierung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (Drucksache 7/4215), und um den hierzu mitüberwiesenen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 7/4296). Bei dem Gesetzentwurf geht es um die Fortführung der Pauschale für die Migrationssozialarbeit für weitere zwei Haushaltsjahre für sogenannte Rechtskreiswechslerinnen und -wechsler, die aufgrund zügiger Asylverfahren nach kurzer Zeit in den SGB II-Leistungsbezug übergehen. Die Berechnungsgrundlage soll grundsätzlich beibehalten werden. Die Erstattungsleistung des Landes bzgl. der Migrationssozialarbeit für Rechtskreiswechslerinnen und -wechsler soll wie bisher analog zur Erstattung für Migrationssozialarbeit für Asylbewerberleistungsberechtigte geregelt werden. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zielt u. a. darauf ab, die Pflicht zur Unterstützung von Regelleistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches Angebot an Migrationssozialarbeit über das Jahr 2021 hinaus aufrechtzuerhalten.

Eingeladen sind Monika Gordes vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg e. V., Dr. Holger Obermann vom Landkreistag Brandenburg e. V., Friedemann Hanke vom Landkreis Märkisch-Oderland, Mara Hasenjürgen vom Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrats e. V., Dr. Stefanie Kaygusuz-Schurmann von der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz) und Bernd Mones von der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg.

Beide Gesetzentwürfe und der Änderungsantrag werden im Ausschuss voraussichtlich in der Sitzung am 1. Dezember 2021 abschließend beraten, bevor das Landtagsplenum entscheidet.

Die Sitzung wird unter Livestreams - Landtag Brandenburg live übertragen.

Die vollständige Tagesordnung findet sich hier: Sitzungstermine der Ausschüsse