Anhörung zu Fragen des Naturschutzes im Umweltausschuss

Blick in die Reihe der Anzuhörenden während der Sitzung.
Blick in die Reihe der Anzuhörenden während der Sitzung.
© Landtag Brandenburg
1. September 2020. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat heute verschiedene Experten zur geplanten Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und der Naturschutzzuständigkeitsverordnung angehört. Der Gesetzentwurf der Landesregierung, den der Landtag am 26. August 2020 an den Umweltausschuss überwiesen hat, umfasst zwei wesentliche Punkte:

Erstens soll das sogenannte „Grüne Band“ entlang der Grenze zwischen Brandenburg und Niedersachsen den Status eines Nationalen Naturmonuments erhalten. Zu den Nationalen Naturmonumenten, wie sie das Bundesnaturschutzgesetz definiert, gibt es bislang aber noch keine Umsetzungsvorschrift im brandenburgischen Recht. Mit der Gesetzesänderung soll die Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit, das Verfahren und die Form der Festsetzung eines Gebietes als Nationales Naturmonument geschaffen werden.

Zweitens geht es in dem Gesetzentwurf um die Zusammensetzung des Stiftungsrats der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Naturschutzfonds Brandenburg“. Dem Stiftungsrat gehören bisher Vertreter bestimmter Ressorts der Landesregierung, des Landtages, der Naturschutzverbände und des Naturschutzbeirats bei der obersten Naturschutzbehörde an. Künftig soll das Gremium um eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landnutzerverbände erweitert werden. Dazu ist eine entsprechende Ergänzung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes nötig.

Folgende Experten wurden zum Gesetzentwurf angehört:

  • Jens Graf, Städte- und Gemeindebund Brandenburg e. V.
  • Dr. Paul-Peter Humpert, Landkreistag Brandenburg e. V. (schriftliche Stellungnahme)
  • Dr. Bernhard Schmidt-Ruhe, Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg
  • Harald Ziegeler, Amt Lenzen-Elbtalaue