Barrierefreiheit

Dem Gedanken der Barrierefreiheit wird in allen öffentlichen Bereichen des Landtages Brandenburg Rechnung getragen.

Hinweise für Menschen mit Gehbehinderungen und Rollstuhlfahrer

Das Landtagsgebäude ist für Rollstuhlfahrer ebenerdig über den Haupteingang zugänglich. Behindertenparkplätze stehen in unmittelbarer Nachbarschaft am Alten Markt, in der Nähe des Alten Rathauses (Potsdam Museum) zur Verfügung.

In den öffentlichen Bereichen sind alle Türgriffe in einer Höhe von 85 cm montiert, um Rollstuhlfahrern den problemlosen Zutritt zu ermöglichen. Die öffentlichen Flure sind so gestaltet, dass zwei Rollstuhlfahrern mühelos aneinander vorbeifahren können. Die Türen zu den öffentlichen Sitzungssälen sind zudem mit Feststellanlagen ausgestattet.

Auf jeder Etage steht mindestens eine barrierefreie Toilette zur Verfügung. Die Toilettentüren sind zur vereinfachten Bedienung fast ausnahmslos mit Bügelgriffen ausgestattet.

Auf der Besuchertribüne des Plenarsaals erleichtern beidseitig angebrachte Bügelgriffe das Begehen der Stufengänge. Für Rollstuhlfahrer stehen in diesem Bereich insgesamt zwei Rollstuhlplätze zur Verfügung. Im Plenarsaal selbst ermöglicht eine Rampe den Zutritt zum Innenbereich und zum Rednerpult.

In den Aufzügen sind die Bedienelemente in niedrigerer Griffhöhe angebracht, damit auch Rollstuhlfahrer sie problemlos erreichen können. Die Aufzüge im östlichen Treppenhaus verfügen zudem über eine verlängerte Türöffnungszeit, um zwei Rollstuhlfahrern nacheinander das Befahren zu ermöglichen.

Hinweise für Menschen mit Sehbehinderungen und Blinde

Der Außenbereich des Landtagsgebäudes nimmt das Blindenleitsystem der Stadt Potsdam auf. Im Innenbereich des Hauses wird es fortgesetzt. Das Leitsystem beinhaltet schwarze Orientierungsstreifen auf dem Boden sowie Brailleschrift-Markierungen am Geländer und auf den Türschildern im öffentlichen Gebäudebereich.

An den Treppen befinden sich Aufmerksamkeitsfelder – schwarze Kontraststreifen/-punkte – am Beginn und am Ende der Treppenläufe. Die Aufzüge verfügen bei Ankunft über eine akustische Signalmeldung.

Im Foyer des Landtags steht ein Tastmodell des Gebäudes mit Erläuterungen in Brailleschrift zur Nutzung bereit. Ebenso kann ein taktiler Grundriss des Gebäudes für alle Etagen an der Pforte eingesehen werden.

Hinweise Menschen mit Hörbehinderungen und Taube

Für Hörgeschädigte stehen Induktionsschleifen an der Pforte und in sämtlichen Sitzungsräumen zur Verfügung.

Die Aufzüge verfügen bei Ankunft über eine optische Meldung.

Besondere Hinweise für Menschen mit Behinderungen zur Nutzung der Angebote des Besucherservice und zur Teilnahme an Ausschuss- und Landtagssitzungen

Selbstverständlich stehen sämtliche Angebote des Besucherservice auch Menschen mit Behinderungen offen. Um eine optimale Organisation im Sinne der Barrierefreiheit gewährleisten zu können, wird um eine kurze Vorab-Information bei der Anmeldung gebeten. Auf diese Weise kann beispielsweise sichergestellt werden, dass in den Konferenzsälen durch eine angepasste Bestuhlung genügend Rollstuhlplätze für Besucherinnen und Besucher von Ausschusssitzungen zur Verfügung stehen. Für Menschen mit Hörbehinderung wird bei rechtzeitiger entsprechender Voranmeldung auf Wunsch ein Gebärdendolmetscher kostenfrei bereitgestellt.