Helmut Barthel

SPD-Fraktion

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gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 23 (Teltow-Fläming I)

Diplomlehrer, selbstständig;
14979 Großbeeren;
geb. 1953 in Döbeln, verheiratet, 4 Kinder

Barthel, Helmut
© Helmut Barthel

Lebenslauf

  • 1971 bis 1975 Studium der Chemie, Biologie und Pädagogik an der damaligen Karl-Marx-Universität Leipzig; Diplomlehrer
  • 1975 bis 1988 Tätigkeit als Lehrer und Mitarbeiter der Abteilung Volksbildung in Berlin
  • 1988 bis 1989 Mitarbeiter im Ministerium für Volksbildung
  • Januar 1990 bis Juni 1990 Referent im Ministerium für Bildung
  • Juli 1990 bis April 1991 Referent in der gemeinsamen Einrichtung der Länder für Bildung und Wissenschaft
  • März 1991 bis September 1991 Vollzeit-Fortbildung im Bereich Marketing
  • September 1991 bis Januar 1992 Geschäftsführer der Niederlassung Ost der Brosius-Köhler-Network GmbH Wuppertal
  • März 1992 bis Dezember 2018 selbstständig, Mitinhaber der BARTHEL + BARTHEL GbR, Büro für Marketing und Kommunikation

Politische Laufbahn

  • Von 2014 bis 2019 Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft im Kreistag Teltow-Fläming
  • Seit 2019 Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses des Kreistages Teltow-Fläming
  • Von 2014 bis 2019 Mitglied des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Teltow-Fläming
  • Seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrates der Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH (Trebbin)
  • Seit 2019 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion
  • Seit 2019 Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Seit Oktober 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Vertreter des Landkreises Teltow-Fläming in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) in Potsdam; stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH (Trebbin); Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • Nummer 5 (vergütet): stellvertretender Fraktionsvorsitzender
  • Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
    Nummer 6: Stufe 1 (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften