Marlen Block

Fraktion Die Linke

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Landesliste Fraktion Die Linke, Platz 9

Rechtsanwältin;
14471 Potsdam;
geb. 1980 in Berlin

Block, Marlen
© Landtag Brandenburg

Lebenslauf

  • 2002 bis 2007 Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin; 1. Staatsexamen
  • 2007 bis 2009 Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Brandenburg in Potsdam; 2. Staatsexamen
  • Seit 2009 Rechtsanwältin in eigener Kanzlei

Politische Laufbahn

  • Seit 2015 Mitglied DIE LINKE
  • Seit 2017 Mitglied des Kreisvorstandes von DIE LINKE in Potsdam
  • Seit 2017 Ortsvorsitzende des Ortsvereins West von DIE LINKE in Potsdam

  • Seit 2013 Mitglied des Vorstandes der Brandenburgischen Strafverteidigervereinigung
  • Seit 2014 Mitglied des Vorstandes der Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg
  • Seit 2014 Mitglied im Forensikbeirat der Martin-Gropius-Klinik Eberswalde
  • Seit 2018 stellvertretende Vorsitzende der Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg

  • Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Freiberufliche Rechtsanwaltin
    Unregelmäßige Einkünfte (vorl. betriebswirtschaftlicher Gewinn) hieraus im Jahr 2022: 2.977 €

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Aufsichtsrates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  •  Stellvertretende Vorsitzende Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg e.V.
    (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)
  • Mitglied Forensikbeirat Martin-Gropius-Klinik Eberswalde
    (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften