Bettina Fortunato
Mitglied der Fraktion DIE LINKE
Landesliste Fraktion DIE LINKE, Platz 3
Diplom-Agronomin für Wein- und Gemüsebau;
15306 Seelow;
geb. 1957 in Bitterfeld, verheiratet, 3 Kinder
Lebenslauf
- 1976 bis 1981 Studium für Wein- und Gemüsebau an der Landwirtschaftlichen Hochschule „Wassil Kolarow“ Plowdiw, Bulgarien; Diplom-Agronomin
- 1981 bis 1992 Abteilungsleiterin LPG und Nachfolgebetrieb, Abteilung Gemüsebau
- 1992 bis 2000 Projektleiterin Tourismusprojekte Landkreis Märkisch-Oderland
- 2000 bis 2009 Angestellte einer Werbeagentur
- 2015 bis 5. Juni 2016 Mitarbeiterin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Politische Laufbahn
- Seit 1976 Mitglied der SED, ab 1990 Mitglied der PDS, ab Juli 2005 Die Linkspartei.PDS, ab Juni 2007 DIE LINKE
- 2008 bis 2020 Kreisvorsitzende DIE LINKE Märkisch-Oderland
- 1993 bis 2012 Gemeindevertreterin und stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Küstriner Vorland
- Seit 2003 Mitglied des Kreistages Märkisch-Oderland
- Seit 2019 Vorsitzende des Kreistages Märkisch-Oderland
- Seit 2009 Mitglied des Jobbeirates Märkisch-Oderland
- Seit 2014 Vorsitzende des Jobbeirates Märkisch-Oderland
- Seit 2019 Verbandsratsvorsitzende des Landesverbandes der Volkssolidarität Brandenburg e. V.
- 2009 bis 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg
- 2013 bis 2014 Mitglied des Vorstandes der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg
- Seit Juni 2016 Mitglied des Landtages Brandenburg
- 2016 bis 2019 Mitglied des Vorstandes der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 2: Koordinatorin Landesgruppe Brandenburg der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied Arbeitsförderungsgesellschaft "Arbeitsinitiative Letschin" e. V.; Vorsitzende des Kreistages Märkisch-Oderland; Verbandsratsvorsitzende Landesverband der Volksolidarität Brandenburg e. V.; Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Entwicklung und Frieden (Bonn)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.