Thomas von Gizycki
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landesliste Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Platz 10
Diplom-Biologe;
16556 Hohen Neuendorf;
geb. 1963 in Marburg/Lahn, verheiratet, 3 Kinder
Lebenslauf
- 1985 bis 1986 Studium der Chemie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- 1986 bis 1992 Studium der Biologie an der Universität zu Köln; Abschluss Diplom-Biologe
- 1995 bis 1998 Trainee und Umweltreferent bei der Unternehmensgruppe Gegenbauer
- 2004 bis 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter und MBA-Studium an der Universität Potsdam
- 2012 bis 2019 Referent für Wirtschaft, Haushalt und Finanzen bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Brandenburg
Politische Laufbahn
- Seit 1987 Mitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 1988 bis 1991 Schatzmeister BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ortsverband Köln Innenstadt
- 1992 bis 1995 Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Ortsverbandes Bonn-Endenich
- 2003 bis 2004 Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Kreisverbandes Oberhavel
- Seit 2008 Mitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreisvorstand Oberhavel
- 1998 bis 2003 Mitglied der Gemeindevertretung Hohen Neuendorf
- 2003 bis 2008 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Hohen Neuendorf und Mitglied des Kreistages Oberhavel
- 2008 bis 2019 Mitglied des Kreistages Oberhavel; Fraktionsvorsitzender
- Seit 2014 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Hohen Neuendorf, Vorsitzender des Sozialausschusses
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Fachreferent bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) - ehrenamtlich
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.
Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften
- Sonderausschuss BER (7. Wahlperiode)
- Untersuchungsausschuss 7/2
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Haushalt und Finanzen
- Unterausschuss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Thema „Finanzangelegenheiten der FBB GmbH“
- Ausschuss für Haushaltskontrolle
- Unterausschuss des Ausschusses für Haushaltskontrolle