Nutzungsbedingungen für den Abruf des Livestreams
Der Landtag Brandenburg überträgt öffentliche Sitzungen des Plenums, von Ausschüssen und Gremien sowie ausgewählte sonstige Veranstaltungen des Landtages per Livestream auf der Landtagswebsite. Der Landtag Brandenburg besitzt die Nutzungsrechte an den angebotenen Streams. Eine Speicherung durch den Landtag erfolgt in der Regel nicht.
Das Videomaterial kann in einem durch den Zweck der Berichterstattung gebotenen Umfang im Sinne des § 50 UrhG durch Medien sowie für Online- und multimediale Veröffentlichungen genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Landtages Brandenburg zulässig. Dies gilt ebenso für die Fraktionen im Landtag Brandenburg wie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation von Aufnahmen eines Livestreams, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgeht, ist unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Landtages Brandenburg erlaubt. Bild und/oder Ton dürfen nicht in einem sinnentstellenden Zusammenhang oder sinnentstellend verkürzt wiedergegeben werden. Die Nutzerin bzw. der Nutzer trägt die Verantwortung für die wahrheitsgemäße Bezeichnung des Streams.
Bei Missbrauch behält sich der Landtag Brandenburg vor, die Nutzung von Aufzeichnungen durch einzelne Nutzerinnen und Nutzer auch für die Zukunft zu untersagen.
Die Medien sind bei einer Nutzung von Aufzeichnungen aus dem Landtag Brandenburg insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung von Bild- und Tonmaterial umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaberinnen und Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaberinnen und Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt allein der Nutzerin bzw. dem Nutzer. Sie bzw. er hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein die Nutzerin bzw. der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
Bei Verwendung von Bild- und/oder Tonmaterial ist die Quelle „Landtag Brandenburg“ anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen wie z. B. Internetauftritte. Der Landtag Brandenburg behält sich vor, Nutzerinnen und Nutzer zur Angabe darüberhinausgehender Informationen zu verpflichten.
Haftungsausschluss für Aufzeichnungen mit Dolmetschung
Die Dolmetschleistung dient dem Zweck, mündliche Kommunikation zu ermöglichen, und stellt kein Wortprotokoll oder eine Übersetzung des Gesagten dar. Analog gilt dies auch für Gebärdendolmetschen. Ausschließlich die Originalrede bzw. ihre überprüfte Übersetzung sind verbindlich. Hinsichtlich der Ausübung ihrer Tätigkeit übernehmen Dolmetscherinnen und Dolmetscher keine Haftung.