Andrea Johlige
Mitglied der Fraktion DIE LINKE
Landesliste Fraktion DIE LINKE, Platz 5
Mediengestalterin für Digital- und Printmedien
(IHK), Medienfachwirtin (IHK);
14641 Wustermark/OT Elstal;
geb. 1977 in Dessau, geschieden, 1 Kind
Lebenslauf
- 1995 bis 1999 Studium Politikwissenschaften, Soziologie und Psychologie (ohne Abschluss)
- 1999 bis 2002 Ausbildung Mediengestalterin für Digital- und Printmedien; IHK Abschluss
- 2002 bis 2005 Angestellte in einer Werbeagentur
- 2004 bis 2007 Fortbildung zur Medienfachwirtin; IHK Abschluss
- Seit 2005 selbstständig mit eigener Werbeagentur, ab 2011 nebenberuflich (freiberufliche Tätigkeit)
- Seit 2007 nebenberufliche Tätigkeit als Geschäftsführerin eines Buchverlages
- 2011 bis 2012 Leiterin der Landesgeschäftsstelle DIE LINKE Brandenburg
- 2012 bis 2016 Landesgeschäftsführerin DIE LINKE Brandenburg, ab 2014 ehrenamtlich und vorher hauptberuflich
Politische Laufbahn
- Seit 1995 Mitglied der PDS, ab Juli 2005 Die Linkspartei.PDS, ab Juni 2007 DIE LINKE
- 1995 bis 2003 Mitglied im Landesvorstand der PDS Sachsen-Anhalt, ab 1999 als stellvertretende Landesvorsitzende
- 2008 bis 2009 Kreisvorsitzende der Linken Havelland
- 2010 bis 2016 Mitglied des Landesvorstandes der Linken Brandenburg
- 2008 bis 2010 Mitglied der Gemeindevertretung Dallgow-Döberitz
- Seit 2008 Mitglied des Kreistages Havelland
- 2014 bis 2019 Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Havelland
- Seit 2019 Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI im Kreistag Havelland
- Seit 2019 Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG)
- Seit Oktober 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: filum rubrum verlag GbR - Buchverlag
- Nummer 1.c.: Mediengestalterin
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der Schloss Ribbeck GmbH
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.