Heiner Klemp
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landesliste Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Platz 8
Management-Berater;
16515 Oranienburg;
geb. 1963 in Berlin, verheiratet, 2 Kinder;
evangelisch
Lebenslauf
- 1981 bis 1989 Studium der Informatik; Diplom-Informatiker
- 1983 bis 1991 Software-Entwickler bei der MTS GmbH Berlin
- 1991 bis 1997 Entwickler und Berater von SW-Entwicklungsmethoden bei der microTOOL GmbH Berlin
- 1997 bis 2003 Projekt- und Teamleitung bei der PSI Transportation GmbH Berlin
- 2003 bis 2019 Leiter der Entwicklung, Management-Berater bei der ESCRIBA AG Berlin
Politische Laufbahn
- Seit 1996 Mitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 1997 bis 1998 Sprecher der Regionalgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oranienburg
- 1998 bis 2003 Mitglied der Gemeindevertretung Lehnitz
- 2003 bis 2019 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Oranienburg
- Seit 2019 Mitglied im Kreistag Oberhavel
- Seit 1989 Mitglied im Verkehrsclub Deutschland (VCD)
- Seit 2010 Mitglied im Forum gegen Rassismus und rechte Gewalt Oranienburg
- Seit 2013 Gründungsmitglied von „Willkommen in Oranienburg“
- Seit 2019 Vorstandssprecher des Vereins „Grün-Bürgerbewegte Kommunalpolitik“ e. V.
- Seit 2021 Mitglied der Europa Union, Gründungsmitglied des Kreisverbandes Oberhavel
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
- Seit 2020 Mitglied des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas im Europarat
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Angestellter Management-Berater, Arbeitgeber: ESCRIBA AG, Standort: Berlin, IT-Branche
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/ Stiftung/ Körperschaft - ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Aufsichtsrat bei der Oberhavel Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH (unregelmäßige Einkünfte jährlich: 1.215 €, Stand:2023)
Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):
- Vizevorsitzender des Monitoring-Ausschusses der Regionalkammer des Europarates und Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (unregelmäßige Einkünfte jährlich: 2.948 €, Stand:2023)
- Vorstand des Grün-Bürgerbewegte Kommunalpolitik im Land Brandenburg e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2024)
Eräuterungen der Redaktion (zu § 26 AbgG):
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.