Heiner Klemp
Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landesliste Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Platz 8
Management-Berater;
16515 Oranienburg;
geb. 1963 in Berlin, verheiratet, 2 Kinder;
evangelisch
Lebenslauf
- 1981 bis 1989 Studium der Informatik; Diplom-Informatiker
- 1983 bis 1991 Software-Entwickler bei der MTS GmbH Berlin
- 1991 bis 1997 Entwickler und Berater von SW-Entwicklungsmethoden bei der microTOOL GmbH Berlin
- 1997 bis 2003 Projekt- und Teamleitung bei der PSI Transportation GmbH Berlin
- 2003 bis 2019 Leiter der Entwicklung, Management-Berater bei der ESCRIBA AG Berlin
Politische Laufbahn
- Seit 1996 Mitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 1997 bis 1998 Sprecher der Regionalgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oranienburg
- 1998 bis 2003 Mitglied der Gemeindevertretung Lehnitz
- 2003 bis 2019 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Oranienburg
- Seit 2019 Mitglied im Kreistag Oberhavel
- Seit 1989 Mitglied im Verkehrsclub Deutschland (VCD)
- Seit 2010 Mitglied im Forum gegen Rassismus und rechte Gewalt Oranienburg
- Seit 2013 Gründungsmitglied von „Willkommen in Oranienburg“
- Seit 2019 Vorstandssprecher des Vereins „Grün-Bürgerbewegte Kommunalpolitik“ e. V.
- Seit 2021 Mitglied der Europa Union, Gründungsmitglied des Kreisverbandes Oberhavel
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
- Seit 2020 Mitglied des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas im Europarat
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Management-Berater, ESCRIBA AG, IT-Branche
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Aufsichtsrat bei der Oberhavel Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.