Ronny Kretschmer
Fraktion Die Linke
Landesliste Fraktion Die Linke, Platz 8
Krankenpfleger;
16816 Neuruppin;
geb. 1975, verheiratet, 2 Kinder
Lebenslauf
- 1982 bis 1995 Schulbildung mit POS Abschluss und Abitur
- 1995 bis 1996 Zivildienst
- 1996 bis 1999 Ausbildung zum staatlich examinierten Krankenpfleger
- 1999 bis 2014 Krankenpfleger in den Ruppiner Kliniken, ab 2004 freigestellter Betriebsrat
- 2014 bis Februar 2020 Landesschatzmeister der Partei DIE LINKE. Brandenburg
Politische Laufbahn
- Seit 1993 Mitglied der PDS/DIE LINKE
- 1999 bis 2009 Vorsitzender des Stadtverbandes DIE LINKE Neuruppin
- 2009 bis 2015 und seit 2022 Kreisvorsitzender DIE LINKE Ostprignitz-Ruppin
- Seit 2003 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Neuruppin
- Seit 2019 Mitglied des Kreistages Ostprignitz-Ruppin, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion DIE LINKE
- Seit 2015 Mitglied im Aufsichtsrat der Medizinischen Hochschule Brandenburg
- Seit 2015 Gesellschafter Vulkan GmbH
- Seit 2019 Mitglied im Aufsichtsrat der PRO Klinik Holding GmbH; seit Januar 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrates der PRO Klinik Holding GmbH
- Mitglied VVN/BdA
- Mitglied Ver.di
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Landesschatzmeister DIE LINKE, Landesverband Brandenburg (2014-2020)
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Vorsitzender des Aufsichtsrates der Ruppiner Kliniken GmbH (ukrb -Universitätsklinikum Ruppin- Brandenburg (100%ige Tochtergesellschaft der PRO Klinik Holding GmbH Neuruppin; zugleich ein zu 100% kreiseigenes Unternehmen des Landkreises Ostprignitz- Ruppin) (regelmäßige Einkünfte: brutto 100 € monatlich / regelmäßige Einkünfte pro Sitzung (Sitzungsgeld): brutto 400 € jährlich; ehrenamtlich; Stand: 2023)
- Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (Sitzungsgeld unter 1.000 € jährlich; ehrenamtlich; Stand: 2023)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.