Landtag und Gedenkstätte Sachsenhausen erinnern an Opfer des Nationalsozialismus

© Landtag Brandenburg
Der 27. Januar, an dem 1945 Soldaten der Roten Armee das Konzentrationslager Auschwitz befreiten, ist seit 25 Jahren in Deutschland der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und seit 2005 Internationaler Holocaust-Gedenktag der Vereinten Nationen. Der Landtag Brandenburg beteiligt sich jedes Jahr am Gedenken; eine Präsenzveranstaltung vor Ort ist wegen der Corona-Pandemie derzeit aber nicht möglich. Da sich im Juni 2021 der Überfall des NS-Regimes auf die Sowjetunion zum 80. Mal jährt, stehen die Opfer der größten Massenmordaktion im KZ Sachsenhausen diesmal im Mittelpunkt der Veranstaltung: Zwischen Anfang September und Anfang November 1941 wurden mehr als 10.000 sowjetische Kriegsgefangene von der SS erschossen.
Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke sagt zum Gedenktag 27. Januar: „Wir Deutsche werden bis ans Ende der Zeit Verantwortung tragen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von Deutschen begangen worden sind. Dieses Bekenntnis ist für unser Miteinander in einer freiheitlichen Demokratie unverzichtbar und eine tief empfundene Anteilnahme am verlustreichen Leben der Angehörigen und Nachfahren der Ermordeten. Antisemitismus, Diskriminierung von Minderheiten, rassistische Gewalt und Hetze sind Gefahren für unser gesellschaftliches Leben, denen sich jeder Einzelne widersetzen muss.“
Stiftungsdirektor Dr. Axel Drecoll erklärt: „Für die Hinterbliebenen, die Kinder und Kindeskinder der Opfer, ist die NS-Verfolgung Teil ihrer Familiengeschichte. Die Folgen der Verbrechen sind für sie bis heute deutlich zu spüren: Enge Verwandte kehrten nicht mehr zurück oder waren nach der Befreiung physisch versehrt und schwer traumatisiert. Auch und gerade für die Angehörigen sind daher Gedenken und kritische Auseinandersetzung mit der NS-Terrorherrschaft eminent wichtig.“
Der Text der Videobotschaft der Landtagspräsidentin: