Hardy Lux

Mitglied der SPD-Fraktion

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gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 13 (Barnim I)

Sozialwissenschaftler, Erlebnispädagoge;
16225 Eberswalde;
geb. 1971 in Eberswalde, verheiratet, 2 Kinder

Lux, Hardy
© Landtag Brandenburg

Lebenslauf

  • 1977 bis 1987 Polytechnische Oberschule
  • 1987 bis 1989 Berufsausbildung zum Zootierpfleger im Tierpark Berlin
  • 1989 bis 1990 Wehrdienst
  • 1990 bis 1991 Mitarbeiter der Stadtverwaltung Eberswalde
  • 1992 bis 1996 Projektberater im Rahmen eines Bundesprogramms zum Aufbau von freien Trägern der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern beim Träger Arbeit, Bildung, Wohnen e. V.
  • 1995 bis 2003 Studium der Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • 1997 bis 2019 angestellt beim Bund zum Schutz der Interessen der Jugend e. V. Eberswalde (BSIJ e. V.) als Jugendförderer und Projektleiter für erlebnispädagogische Projekte

Politische Laufbahn

  • Seit 1996 Mitglied der SPD
  • Seit 2018 stellvertretender SPD-Unterbezirksvorsitzender Barnim
  • Mitglied im Vorstand des SPD-Ortsvereins Eberswalde

  • Seit 1998 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Eberswalde

  • Seit 1990 Mitglied im Bund zum Schutz der Interessen der Jugend e. V.
  • Fördermitglied von Greenpeace
  • Mitglied im Verein Naturfreunde - Campinggemeinschaft Pehlitzwerder e. V.

  • Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Jugendförderer, Berater, Erlebnispädagoge
  • Nummer 3: Studientexte im GRIN Verlag veröffentlicht
  • Nummer 4 (vergütet): Wohnungs- und Hausverwaltungs GmbH Eberswalde
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Beisitzer im Vorstand des AWO-Kreisverbandes Barnim e.V. sowie des AWO-Stadtverbandes Eberswalde e.V.; Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Waldwelten (Eberswalde)

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften