Aufarbeitungsbeauftragte nun beim Landtag angesiedelt

Das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes ist am Donnerstag, dem 25. Februar 2010, im Landtag in zweiter Lesung beschlossen worden.

Damit ist die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur beim Landtag angesiedelt. Die Landesbeauftragte ist in Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie untersteht der Dienst- und der Rechtsaufsicht des Präsidenten, soweit ihre Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Morgen wird die bereits im Dezember 2009 gewählte Beauftragte Ulrike Poppe vom Landtagspräsidenten in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit begann am 18.12.2009 und endet mit Ablauf des 17.12.2015.

Nach dem Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetz ist die Beauftragte – neben der Berichtspflicht einmal in zwei Jahren – nach § 4 Satz 2 verpflichtet, auf Ersuchen der Landesregierung oder des Landtages Auskünfte über ihre Tätigkeit zu erteilen, Stellungnahmen abzugeben und Gutachten zu erstellen.

Die offizielle Amtseinführung von Frau Poppe wird im Rahmen einer Festveranstaltung des Landtages am 23. März 2010, 11:00 Uhr, im Schlosshotels Cecilienhof stattfinden.

Die Landesbeauftragte wird ihren Sitz alsbald in der Mitte der Landeshauptstadt Potsdam nehmen. Derzeit ist ihr Aufbaustab in der Steinstraße 76 untergebracht.

Das Büro ist schon jetzt erreichbar unter:

Tel.: 0331 / 237 292 22 (Frau Silvana Hilliger)

E-Mail: aufarbeitung@lakd.brandenburg.de