Eckpunkte für neues Abgeordnetengesetz 1:1 im Gesetzentwurf umgesetzt

Die parlamentarischen Geschäftsführer aller im Landtag vertretenen Fraktionen, die sich im Februar 2012 auf Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Abgeordnetenrechts und der Abgeordnetenentschädigung verständigt hatten, haben heute einen Entwurf für ein neues Abgeordnetengesetz vorgelegt und im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert. Dieser basiert auf den Vorschlägen einer im Jahr 2009 vom Landtag eingesetzten unabhängigen Expertenkommission unter der Leitung des damaligen Landesrechnungshofpräsidenten Dr. Thomas Apelt (siehe Anlagen).

Zu dem geplanten Gesetz, das im Jahr 2014 mit Beginn der neuen Legislaturperiode in Kraft treten soll und die Eckpunkte 1:1 umsetzt, wird wie folgt Stellung bezogen:

Dr. Thomas Apelt, Präsident des Landesrechnungshofe a.D.: „Der Entwurf des neuen brandenburgischen Abgeordnetengesetzes  gehört zu den fortschrittlichsten und bürgerfreundlichsten Abgeordnetengesetzen in Deutschland. Es ist Vorbild für viele andere deutsche Länder. Die Ziele der Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Abgeordnetengesetzes sind damit erreicht. Das Gesetz schafft ein hohes Maß an Transparenz, damit die Menschen im Land sehen können, was kostet unser Parlament, was kostet Demokratie. Dies wurde erreicht durch eine klare Struktur der Abgeordnetenentschädigung und –versorgung. Die Vielzahl unterschiedlicher Leistungen und steuerfreien Pauschalen entfällt zugunsten einer einheitlichen Entschädigung. Darüber hinaus wird der Präsident des Landtages künftig – das ist ein Novum – jährlich einen Bericht über die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete vorlegen."

Angela Mai, Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Brandenburg e.V.: „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Gleichbehandlung von Abgeordneten und Steuerzahlern ist ein Meilenstein in der Politikfinanzierung, insbesondere der Verzicht auf die bislang steuerfreien Kostenpauschalen und die beitragsfreie Altersversorgung.“

Mike Bischoff, SPD-Fraktion: „Mit dem neuen Abgeordnetengesetz schaffen wir vollständige Transparenz. Künftig gibt es für Abgeordneten keine Steuerprivilegien mehr. Sie werden steuerlich etwa selbständigen Handwerkern gleichgestellt. Nach Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist Brandenburg erst das dritte Bundesland, das diesen Weg geht. Wir gehören damit zu den Vorreitern in Deutschland.”

Thomas Domres, Fraktion DIE LINKE: „Dass in Brandenburg mandatsbedingte Ausgaben der Abgeordneten bisher über Kostenpauschalen abgegolten wurden, war legitim. Dennoch standen genau diese Pauschalen wegen fehlender Transparenz immer in der öffentlichen Kritik. Ich begrüße sehr, dass endlich auch für die Mitglieder des Landtages die Regeln gelten, denen sich der “normale” Steuerbürger zu unterwerfen hat: Als Werbungskosten wird nur das auf die Steuerschuld angerechnet, was durch entsprechende Belege gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen wird.“

Ingo Senftleben, CDU-Fraktion: „Das neue Abgeordneten-Gesetz ist ein wichtiger Schritt für eine größere Transparenz in der Politik. Besonders bei der Altersvorsorge und der Besteuerung sind wir Abgeordneten bald deutlich näher an der Wirklichkeit der Brandenburger Berufstätigen. Unsere Demokratie lebt vom direkten Kontakt zwischen den Bürgern und den Abgeordneten. Die neue Regelung sichert deshalb, dass die Wahlkreisbüros als wichtige Anlaufstellen für die Brandenburger erhalten bleiben. Jeder Abgeordneter ist damit weiterhin in den Regionen unseres Landes vertreten und präsent.“

Marion Vogdt, FDP-Fraktion: „Die Abgeordneten stehen insbesondere deswegen im Fokus der Öffentlichkeit, weil sie über Steuergelder entscheiden. Mit dem neuen Abgeordnetengesetz erfolgt endlich eine Gleichstellung mit dem Steuerbürger. Von den steuerfreien Kostenpauschalen wird auf einen steuerlichen Nachweis umgestellt, der nur noch die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt. So werden fragwürdige Privilegien der Abgeordneten abgebaut.“

Marie Luise von Halem, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Die Abgeordneten werden künftig im Ruhestand nicht mehr vom Land alimentiert, sondern sie bauen sich aus Beiträgen eine eigene Altersvorsorge auf. Für das Land Brandenburg bedeutet dieser Systemwechsel eine bessere Planbarkeit der Ausgaben für die Altersversorgung sowie langfristig eine Entlastung des Haushalts. Ich begrüße es sehr, dass wir Abgeordnete hier auf überkommene Privilegien verzichten, die nicht mehr in unsere Zeit passen."