Ehre, wem Ehre gebührt! Abgeordnete verleihen Landtagsmedaille

Bereits 55 Personen wurden seit der Premierenverleihung im Jahr 2014 mit der Medaille des Landtages Brandenburg zur Anerkennung von Verdiensten für das Gemeinwesen ausgezeichnet. Auch in diesem Frühjahr ehren Parlamentspräsidentin Britta Stark und weitere Abgeordnete 26 Bürgerinnen und Bürger für deren Verdienste im oder für das Land Brandenburg. Während einer Festveranstaltung

am Freitag, dem 22. April 2016
um 16:00 Uhr
im Plenarsaal des Landtages

verleihen sie die Parlamentsauszeichnung. Die Würdigungsgründe bilden auch diesmal ein breites Spektrum bürgerschaftlichen Engagements ab. Medaillenempfängerinnen und –empfänger widmen sich beispielsweise der Hospiz- und Trauerarbeit, der Pflege von kulturellem und historischem Erbe, setzen sich in Initiativen für Demokratie, Toleranz und die Integration von Flüchtlingen ein oder unterstützen Bedürftige im Ausland.

In Anwesenheit von Verfassungsgerichtspräsident Jes Möller und von Familienmitgliedern und Freunden erhalten die Preisträger die Ehrenmedaille aus den Händen von Landtagspräsidentin Britta Stark, Vizepräsident Dieter Dombrowski (CDU), des Fraktionsvorsitzenden Ralf Christoffers (DIE LINKE) und der parlamentarischen Geschäftsführer Björn Lüttmann (SPD), Thomas Domres (DIE LINKE), Birgit Bessin (AfD) und Ursula Nonnemacher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Weitere Abgeordnete nehmen an der Veranstaltung teil.


Medienvertreter sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen.


Hintergrundinformation:

Zwei der 26 zu Ehrenden sind am 22. April 2016 terminlich verhindert. Die Medaillenübergabe wird bei späterer Gelegenheit in würdigem Rahmen nachgeholt. Eine Liste mit allen Auszuzeichnenden und die Richtlinie zur Vergabe sind diesem Terminhinweis beigefügt.

Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder des Präsidiums. Sie reichen ihre Vorschläge spätestens bis zum 31. Dezember jedes Jahres bei der Präsidentin ein. Das Präsidium entscheidet mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder darüber, welchen der vorgeschlagenen Personen die Medaille verliehen werden soll. Die Anzahl der zu Ehrenden ist auf 30 im Jahr begrenzt.