Einführung eines Registers der Interessenvertretungen in Brandenburg

Der Landtag hat in seiner 75. Sitzung am 24. April als zweites Bundesland die Einführung eines Registers von Interessenvertretungen beschlossen.

In dieser durch den Präsidenten des Landtages geführten öffentlichen Liste werden Verbände registriert, die Interessen gegenüber dem Landtag und der Landesregierung vertreten. Dabei werden nur diejenigen Verbände aufgenommen, welche eine Aufnahme beantragt haben. Zudem werden künftig nur noch die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände in den parlamentarischen Anhörungen der Ausschüsse des Landtags angehört, die auf der Liste eingetragen wurden.

Mit der Schaffung dieses auf der Internetseite des Landtages öffentlich einsehbaren Registers werden das Zustandekommen demokratischer Entscheidungen in der parlamentarischen Arbeitsweise und der Gesetzgebungsprozess transparenter ausgestaltet.

Das Register sowie ein Antragsformular zur Beantragung einer Eintragung werden bereits in Kürze auf der Internetseite des Landtages zur Verfügung stehen.

Es ist aber auch ab sofort möglich, sich schriftlich registrieren zu lassen. Auskünfte hierzu erteilt das Referat Ausschussdienst (Telefon: 0331-966-1165) der Verwaltung des Landtages.