Hauptausschuss erarbeitet Beschlussempfehlung zur Immunität
Potsdam, 21. Januar 2026 / 008
Der Hauptausschuss hat sich in seiner heutigen 17. Sitzung mit dem Antrag des Abgeordneten Wilko Möller auf Gewährung der Immunität nach Artikel 58 Verfassung des Landes Brandenburg hinsichtlich des Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) (Az: 24 KLs 21/25) befasst und beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Die Aussetzung der Maßnahme wird demnach nicht für erforderlich erachtet. Der Beschluss wurde mehrheitlich bei drei Stimmen für den Antrag, fünf dagegen und einer Enthaltung gefasst.