Hauptausschuss macht den Weg frei für ein neues Abgeordnetengesetz

Reform des Abgeordnetenrechts steht unmittelbar vor ihrem Abschluss

In seiner heutigen Sitzung hat der Hauptausschuss die Novelle des Abgeordnetenrechts einschließlich mehrerer Änderungsanträge beraten. Er empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf mit Änderungen zu beschließen. Der Landtag wird darüber am 6. Juni 2013 abschließend entscheiden.

Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg (Drs. 5/6850) bringt für die Abgeordneten einen grundlegenden Systemwechsel mit sich. Dies gilt sowohl für ihre Vergütung als auch für ihre Versorgung im Alter. Die bislang aufwandsunabhängig geleisteten Kostenpauschalen entfallen ebenso wie die beitragsfreie Altersversorgung. Im Gegenzug werden die Diäten angehoben.

Die bislang beamtenähnliche Altersversorgung wird durch eine kapitalgedeckte Altersversicherung abgelöst. In diesem Zusammenhang hat sich der Hauptausschuss auf Vorschlag der Parlamentarischen Geschäftsführer aller im Landtag vertretenen Fraktionen dafür ausgesprochen, mit dem Gesetz einem Vertrag zwischen dem Landtag Nordrhein-Westfalen und dem Landtag Brandenburg zuzustimmen und den Präsidenten mit der Vertragsunterzeichnung zu beauftragen. In dem Vertrag wird der Beitritt des Landtags Brandenburg zu dem seit 2005 bestehenden Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen vereinbart. Die Brandenburger Abgeordneten werden danach ab der 6. Wahlperiode Pflichtmitglieder des Versorgungswerks und zahlen monatliche Pflichtbeiträge. Das Versorgungswerk gewährt ihnen – bei Vorliegen der Voraussetzungen – eine Altersrente und ggf. Hinterbliebenenversorgung. Es erbringt diese Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.

Der Hauptausschuss hat außerdem insbesondere folgende Änderungen beschlossen: 

  • Absenkung der Amtszulagen für den Präsidenten und die Fraktionsvorsitzenden von 80 % auf 70 % der Abgeordnetenentschädigung und für den Vizepräsidenten von 40 % auf 35 %,
  • Schaffung der Möglichkeit, eine Doppelspitze, also zwei Fraktionsvorsitzende zu wählen (sie teilen sich die Amtszulage),
  • Regelung der Maximalbeträge, bis zu denen den Abgeordneten bestimmte Kosten erstattet werden, direkt im Abgeordnetengesetz statt im jeweiligen Haushaltsgesetz,
  • Neuregelung der Verhaltensregeln: künftig werden die Nebeneinkünfte der Abgeordneten, einschließlich derjenigen aus einer fortgeführten Berufstätigkeit, auf der Basis eines Stufenmodells veröffentlicht.

Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, die noch einige weitere Änderungen im Detail enthält, ist dem Landtag zugeleitet worden, der darüber in der nächsten Woche in zweiter Lesung entscheiden wird.