Hinweise für Medien zur Sondersitzung des Landtages am 13. Dezember 2021

Der Landtag kommt am Montag, den 13. Dezember 2021 um 10:00 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen. In dieser 57. Sitzung berät das Plenum auf Antrag von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 17 (2) der Geschäftsordnung. Gegenstand ist die „Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) im Land Brandenburg und Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Absatz 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für das Land Brandenburg nach § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG“.

 

Wir bitten darum, folgende Hinweise zu beachten:

 

Zugang zum Landtag: Bitte weisen Sie sich am Einlass als Journalistin/Journalist aus (Dauertransponder oder bundeseinheitlicher Presseausweis). Sofern nicht bereits hinterlegt, ist der Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung innerhalb der vergangenen sechs Monate vorzuzeigen bzw. ein aktuelles negatives Ergebnis eines zertifizierten Corona-Tests. Für den Zugang ohne Dauerakkreditierung ist ein Tagestransponder erforderlich, der nach Anmeldung über die Pressestelle (siehe unten) bei Vorlage der notwendigen Ausweise und Kontaktdatenerfassung an der Pforte ausgehändigt wird. Im gesamten Landtagsgebäude gilt von Montag an die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Pressetribüne: Für den Zutritt zu den Pressetribünen ist für alle Personen der Nachweis eines zertifizierten negativen Corona-Tests beim Saaldienst vor dem Plenarsaal erforderlich (Bürgertest: max. 24 Stunden, PCR-Test: max. 48 Stunden alt). Nach vorheriger Absprache mit der Pressestelle können ersatzweise im Erste-Hilfe-Raum des Landtages (E.057 R) von 9.00 bis 9.45 Uhr am Montag Eigentests unter Aufsicht durchgeführt werden.

Alle interessierten Journalistinnen und Journalisten sind aufgefordert, sich bei pressestelle@landtag.brandenburg.de bis zum 13. Dezember, 8:30 Uhr für die Teilnahme anzumelden unter Angabe des Mediums, für das sie aus dem Landtag berichten. Dies gilt auch für Kamera- und Tonpersonal. Die Pressestelle behält sich vor, einen Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu verlangen. Die gemäß den Abstandsregeln verfügbaren Sitzplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben und bestätigt.

Sofern der Platz ausreicht, können sich auch Beschäftigte von Landtagsfraktionen zum Zweck der Presse- bzw. Öffentlichkeitsarbeit auf einer der Pressetribünen aufhalten. Auch für sie gilt die aktuelle Test-Nachweispflicht, eine namentliche Anmeldung bis zum 13. Dezember, 8:30 Uhr unter pressestelle@landtag.brandenburg.de ist erforderlich. Kamerastative dürfen nur genutzt werden, wenn der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Bei Foto- und Filmaufnahmen sind die Hausregeln zu beachten.

Poollösung Foto: Für den Innenraum des Plenarsaals sowie für die Pressetribünen kann jeweils ein/e Pressefotograf/in zugelassen werden. Die Poolführenden verpflichten sich, ihr Bildmaterial Mitbewerbenden kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wir bitten um formlose Anmeldung unter pressestelle@landtag.brandenburg.de. Die Poolführenden erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

Livestream: Die Sitzung wird auf der Website des Landtages live übertragen; dort finden Sie auch die aktuelle Tagesordnung: Livestreams - Landtag Brandenburg