Hinweise für Medien zur Sondersitzung des Landtages am 23. Dezember 2021

Der Landtag kommt am Donnerstag, den 23. Dezember 2021 um 9:00 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen. In dieser 60. Sitzung der laufenden 7. Wahlperiode berät das Plenum auf Antrag von Abgeordneten der AfD-Fraktion gemäß § 17 (2) der Geschäftsordnung. Einziger Beratungsgegenstand soll laut Antrag eine „Aussprache des Landtages über die Ergebnisse der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 21. Dezember 2021 und den daraufhin beabsichtigten weiteren Eindämmungsmaßnahmen der Landesregierung in Brandenburg durch Änderung der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ sein.

Wir bitten darum, folgende Hinweise zu beachten:

Zugang zum Landtag: Bitte weisen Sie sich am Einlass als Journalistin/Journalist aus (Dauertransponder oder bundeseinheitlicher Presseausweis). Sofern nicht bereits hinterlegt, ist der Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung innerhalb der vergangenen sechs Monate vorzuzeigen bzw. ein aktuelles negatives Ergebnis eines zertifizierten Corona-Tests. Für den Zugang ohne Dauerakkreditierung ist ein Tagestransponder erforderlich, der nach Anmeldung über die Pressestelle (siehe unten) bei Vorlage der notwendigen Ausweise und Kontaktdatenerfassung an der Pforte ausgehändigt wird. Im gesamten Landtagsgebäude ist seit dem 13. Dezember 2021 eine FFP2-Maske zu tragen.

Pressetribüne: Für den Zutritt zu den Pressetribünen müssen alle Personen einen zertifizierten negativen Corona-Tests beim Saaldienst vor dem Plenarsaal (1. OG) nachweisen (Bürgertest: max. 24 Stunden alt, PCR-Test: max. 48 Stunden).

Alle interessierten Journalistinnen und Journalisten sind aufgefordert, sich zeitnah bei pressestelle@landtag.brandenburg.de für die Teilnahme anzumelden und dabei das Medium anzugeben, für das sie berichten. Dies gilt auch für Kamera- und Tonpersonal. Die Pressestelle behält sich vor, einen Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu verlangen. Die gemäß den Abstandsregeln verfügbaren Sitzplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

Sofern der Platz ausreicht, können sich auch Beschäftigte von Landtagsfraktionen zum Zweck der Presse- bzw. Öffentlichkeitsarbeit auf einer der Pressetribünen aufhalten. Auch für sie gilt die aktuelle Test-Nachweispflicht, eine namentliche Anmeldung unter pressestelle@landtag.brandenburg.de ist erforderlich. Kamerastative dürfen nur genutzt werden, wenn der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Bei Foto- und Filmaufnahmen sind die Hausregeln zu beachten.

Poollösung Foto: Für den Innenraum des Plenarsaals sowie für die Pressetribünen kann jeweils ein/e Pressefotograf/in zugelassen werden. Die Poolführenden verpflichten sich, ihr Bildmaterial Mitbewerbenden kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wir bitten um formlose Anmeldung unter pressestelle@landtag.brandenburg.de. Die Poolführenden erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

Livestream: Die Sitzung wird auf der Website des Landtages live übertragen; dort finden Sie auch die aktuelle Tagesordnung: Livestreams - Landtag Brandenburg