Im Landtag muss ab 1. Februar eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung getragen werden

Im Landtag Brandenburg gilt vom 1. Februar 2021 an die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus. Dies betrifft alle Räume und Flächen des Gebäudes einschließlich der Tiefgarage. Menschen, die vom Tragen einer Maske befreit sind, müssen dies vor Ort gegenüber dem Sicherheitspersonal durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachweisen. Die Allgemeinverfügung der Präsidentin des Landtages Brandenburg zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) wurde in Anlehnung an die geltende Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg entsprechend geändert. Sie gilt für Abgeordnete ebenso wie für deren Besucherinnen und Besucher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtages, der Fraktionen, der Landesregierung sowie für Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Weiterhin gilt, dass im Landtagsgebäude auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten ist. Wenn der Abstand gewahrt oder eine geeignete Abtrennung zu anderen Plätzen vorhanden ist, kann in Sitzungs- und Besprechungsräumen die Mund-Nase-Bedeckung am Platz abgelegt werden. Die Rednerinnen und Redner im Plenarsaal dürfen die Mund-Nase-Bedeckung am Redepult abnehmen.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht unter: 
https://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php/396596#ank0