Landtag Brandenburg gedenkt der politischen Folgen des Reichstagsbrandes

Vor Eintritt in die Tagesordnung der morgigen Plenarsitzung am 28. Februar 2013 wird Landtagspräsident Gunter Fritsch mit einer kurzen Ansprache an die politischen Folgen des Brandes des Reichstagsgebäudes vor genau 80 Jahren erinnern.

Hintergrund:

Bereits am 28. Februar 1933 wurde die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung) „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ erlassen. Durch diese wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung praktisch außer Kraft gesetzt. Damit war der Weg für die legalisierte Verfolgung der politischen Gegner der Arbeiterpartei NSDAP durch Polizei und SA freigeräumt.

Zusammen mit dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24. März 1933, dem sogenannten Ermächtigungsgesetz, bildete die Reichstagsbrandverordnung die rechtliche Grundlage der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bis zu ihrem Ende.