Landtag hat Anpassung der Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Einkommensentwicklung beschlossen

Nach der gestrigen 1. Lesung des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und der heutigen 2. Lesung, haben die Mitglieder des Landtages Brandenburg in der Schlussabstimmung die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Einkommensentwicklung beschlossen.

Nach dem geltenden Abgeordnetengesetz ist die Entschädigung der Abgeordneten des Landtages Brandenburg beginnend mit dem Jahr 2012 jährlich an die Einkommensentwicklung im Land Brandenburg anzupassen (§ 5, Absatz 3 Abgeordnetengesetz, Gesetz- und Verordnungsblatt  Teil I, Nr. 17, vom 16. April 2012). Aufgrund einer bundesweiten Revision der für die Ermittlung der Einkommensentwicklung erforderlichen Klassifikation der Wirtschaftszweige konnten die entsprechenden statistischen Daten nicht im Herbst 2011, sondern erst kürzlich vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übermittelt werden.

Aufgrund des am 25. Juni 2012 eingegangenen Berichtes hatte Landtagspräsident Gunter Fritsch - wie im Gesetz vorgesehen - einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Entschädigung vorgelegt.

Gemäß der Einkommensentwicklung im Land Brandenburg  wird die Entschädigung rückwirkend ab Januar 2012 um 81,07 € (1,8 %) erhöht. Die allgemeine Kostenpauschale (allgemeine Kosten für die Betreuung der Wahlkreise) wird entsprechend der Entwicklung im Verbraucherpreisindex um 9,19 € (1,5%) angehoben.

Die Brandenburger Parlamentarier haben in den Jahren 2010 und 2011 auf eine Anpassung der Entschädigung und somit auf eine Erhöhung ihrer Zuwendungen verzichtet. Ein Ausgleich für die beiden Jahre wird nicht vorgenommen.  Nun wird entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Einkommensentwicklung die Anpassung – wie gesetzlich vorgeschrieben – wieder erfolgen.

Für die neue Legislaturperiode ab 2014 ist beabsichtigt, die Vorschläge der unabhängigen Kommission zur Weiterentwicklung des Abgeordnetenrechts umzusetzen (siehe Pressemitteilung 024 vom 23.02.2012).