Landtag nimmt Volksinitiative an

Der Landtag Brandenburg hat in seiner heutigen 34. Sitzung die Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg „Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg“ einstimmig angenommen. Damit folgt er der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. April 2011, Drucksache Nr. 5/3053, sowie dem Votum des Innenausschusses vom 5. April 2011, der zuvor in einer Anhörung am 3. März den Vertretern der Volksinitiative die Gelegenheit gegeben hatte, ihre Standpunkte zu dem von ihnen unterbreiteten Anliegen darzustellen.

Der Innenausschuss befasste sich mit der Volksinitiative abschließend in seiner 16. Sitzung am 31. März 2011 und empfahl dem Hauptausschuss dem Landtag die Beschlussempfehlung zu unterbreiten, die Volksinitiative mit einem Vorschlag für die Umsetzung anzunehmen. Dieser Vorschlag beinhaltet, dass sich der Landtag vor der Sommerpause 2011 mit der Umsetzung der Polizeistruktur 2020 erneut befasst und eine weitere Befassung anlässlich des Zwischenberichts der Landesregierung zum Stand der Umsetzung der Polizeistrukturreform (Frist 31. Dezember 2011) erfolgt.

Hintergrund:

Seit Bestehen des Landtages Brandenburg wurden 24 Volksinitiativen eingereicht. Die Volksinitiative „Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg“ ist dabei die zweite Volksinitiative, die vom Landtag ohne Einschränkungen angenommen wurde. Allerdings wurden 8 Volksinitiativen trotz Ablehnung durch entsprechende Beschlussfassung des Landtages zumindest teilweise Rechnung getragen. Von 7 Volksbegehren führte bisher keines zum Erfolg.