Landtag setzt Ausschuss zur Untersuchung der Krisenpolitik im Zusammenhang mit Corona ein

Der Landtag hat die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ beschlossen. Zugrunde lag dem ein entsprechender Antrag der 23 Mitglieder der AfD-Fraktion. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 72, Absatz 1) sieht vor, dass der Landtag auf Antrag eines Fünftels seiner insgesamt 88 Mitglieder die Pflicht hat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Der Ausschuss hat laut Beschluss elf stimmberechtigte Mitglieder. Auf Vorschlag der Fraktionen wählte der Landtag folgende Abgeordnete zu ordentlichen bzw. stellvertretenden Mitgliedern:

Uwe Adler, Britta Kornmesser und Björn Lüttmann für die SPD-Fraktion (stellvertr. Mitglieder: Johannes Funke, Andreas Noack, Udo Wernitz);

Lars Günther, Lars Hünich und Dr. Hans-Christoph Berndt für die AfD-Fraktion (stellvertr. Mitglieder: Sabine Barthel, Lars Schieske, Andreas Kalbitz);

Barbara Richstein und Roswitha Schier für die CDU-Fraktion (stellvertr. Mitglieder: Danny Eichelbaum, Prof. Dr. Michael Schierack);

Marie Schäffer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (stellvertretendes Mitglied: Carla Kniestedt);

Ronny Kretschmer für die Fraktion DIE LINKE (stellvertretendes Mitglied: Marlen Block);

Christine Wernicke für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER (stellvertretendes Mitglied: Péter Vida).

Zum Vorsitzenden ohne Stimmrecht wurde gemäß Untersuchungsausschussgesetz § 4, Absatz 3 der SPD-Abgeordnete Daniel Keller gewählt, zum stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Abgeordnete Dr. Hans-Christoph Berndt. Wann der Ausschuss erstmals zusammentritt, ist noch offen.