Landtag setzt sich mit Aktionstag IDAHOBIT für Toleranz und gegen Diskriminierung ein

Der 17. Mai wird seit 2005 international als Aktionstag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) begangen. An diesem Tag hisst der Landtag Brandenburg traditionell die Regenbogenflagge als Zeichen für Vielfalt, Toleranz und Gleichberechtigung. Diesen Grundwerten und dem Verfassungsgebot der Freiheit aller Menschen von Diskriminierung sind das Parlament und seine Abgeordneten verpflichtet, ungeachtet sonstiger Unterschiede in politischen Positionen. Aus diesem Grund sprechen jedes Jahr Vertreterinnen der Fraktionen anlässlich der Flaggenhissung zum IDAHOBIT und im Wechsel ebenso zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. So wurde es 2019 im Landtag Brandenburg auch für die laufende Legislaturperiode nach Rücksprache mit beteiligten Interessenverbänden entschieden.

Festgelegt wurde zudem im Einvernehmen aller Fraktionen die Reihenfolge der jeweiligen Rednerinnen. Die AfD-Fraktion hätte danach das Rederecht im Mai 2020 gehabt, allerdings fiel wegen der Corona-Pandemie dieser Termin aus. Nachdem alle anderen Fraktionen seither an einem der genannten Tage mit einer Rede vertreten waren, fällt dieses Recht für den IDAHOBIT 2023 der AfD-Fraktion zu. Da der 2019 festgelegte Turnus von den Fraktionen zu keinem Zeitpunkt in den vergangenen Jahren in Frage gestellt wurde, gab es keinen Anlass, am Ablauf Änderungen vorzunehmen.

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke erklärt dazu: „Am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie wird die fortdauernde Diskriminierung queerer Menschen sowohl in Deutschland als auch in anderen Staaten zu Recht kritisiert. Dieser Tag feiert die Grundwerte der Toleranz, der Gleichberechtigung aller Menschen und der Freiheit von Diskriminierung. Zu den Grundrechten und zum Wesenskern der Demokratie zählt auch, seine Meinung ungehindert äußern zu können. Dazu gehört es umgekehrt, andere Meinungen anzuhören, auch wenn sie vielleicht nicht der eigenen entsprechen. Dies geschieht im Landtag an jedem Sitzungstag – mit der Möglichkeit, abweichende Positionen zu äußern. Der Respekt vor dem Votum der Wählerinnen und Wähler gebietet es, an diesem Grundprinzip der parlamentarischen Demokratie festzuhalten.“