Landtag setzt Untersuchungsausschüsse zur Corona-Krisenpolitik und zur Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg ein

Der Landtag hat zwei weitere Untersuchungsausschüsse gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 1 und Paragraf 3 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes eingesetzt.

Eines der beiden neuen Gremien, der dritte Untersuchungsausschuss in der laufenden 7. Legislaturperiode, soll sich mit der „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung Covid-19“ beschäftigen. Zum Vorsitzenden dieses Untersuchungsausschusses 7/3 wurde gemäß Untersuchungsausschussgesetz auf Vorschlag der CDU-Fraktion der Abgeordnete Danny Eichelbaum gewählt, zum Stellvertreter auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Ronny Kretschmer.

Der Untersuchungsausschuss 7/4 soll sich mit der „Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg durch die brandenburgische Landesregierung und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtlich einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg“ befassen. Der Landtag wählte auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Petra Budke zur Vorsitzenden dieses Gremiums und auf Vorschlag der Fraktion BVB/FREIE WÄHLER den Abgeordneten Péter Vida zu ihrem Stellvertreter.

Gemäß Landesverfassung hat der Landtag die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn ein Fünftel seiner insgesamt 88 Mitglieder dies beantragt. Die Untersuchungsausschüsse 7/3 und 7/4 waren von den 23 Mitgliedern der AfD-Fraktion beantragt worden. Sie haben jeweils elf stimmberechtigte Mitglieder, die ebenso wie die elf stellvertretenden Mitglieder vom Landtag gewählt wurden; dabei sind alle Fraktionen entsprechend ihrer Stärke vertreten. Die Vorsitzenden der Untersuchungsausschüsse haben laut Gesetz kein Stimmrecht.