Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke eröffnet Ausstellung „Jehovas Zeugen im KZ Ravensbrück und in Haftanstalten der DDR“

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke hat am Dienstagabend gemeinsam mit der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Dr. Maria Nooke, und Dr. Sabine Arend von der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück im Landtag Brandenburg die Ausstellung „Verboten und verfolgt. Jehovas Zeugen im KZ Ravensbrück und in Haftanstalten der DDR“ eröffnet. Kurator Falk Bersch führte in das Thema ein.

Die Ausstellung widmet sich Bibelforschern, so der offizielle Name der Glaubensgemeinschaft bis 1931, die im NS-Staat im Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert und später in der DDR erneut verfolgt wurden. Zwölf ausgewählte Biografien veranschaulichen die Auswirkungen von Verbot und doppelter Verfolgung auf das persönliche Leben.

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke sagte zur Eröffnung, die Zeugen Jehovas gehörten zu den lange vergessenen Opfern der Nazidiktatur und später auch zu den Opfern der SED-Diktatur. „Ich finde, dass es mit der Forderung, uns zu erinnern und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder geschieht, heute nicht mehr getan ist. Wir sollten uns fragen, wie wir unser gesellschaftliches Immunsystem stärken können, wie wir die Demokratie schützen können, wie wir unsere Gesellschaft resistent machen können gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, sagte sie. Die Geschichte habe gezeigt, dass Demokratie nicht selbstverständlich sei, sondern „Lebensaufgabe für eine moderne Gesellschaft“.

Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Dr. Maria Nooke, wies darauf hin, dass die Ausstellung „an das doppelte Leid der von Verfolgung betroffenen Zeugen Jehovas erinnern soll und neue Impulse gibt für eine Diskussion über die Bedeutung von Freiheitsrechten“. „Die Präsentation im Potsdamer Landtag zeigt, dass Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit zu wichtigen Grundrechten unserer Demokratie gehören.“

Dr. Sabine Arend, Leiterin der museologischen Dienste in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, sagte in ihrem Grußwort: „Die Zeugen Jehovas bilden inzwischen einen festen Bestandteil des internationalen Ravensbrück-Gedächtnisses. Mich hat die Tatsache beeindruckt, wie konsequent die im KZ Ravensbrück inhaftierten Frauen kriegsfördernde Arbeiten – darunter das Nähen von Patronentaschen für Wehrmachtssoldaten –, verweigert haben. Sie gehörten dadurch zu den besonders hart bestraften Häftlingen und zu den Opfern gezielter Mordaktionen.“

Hintergrund:
Von völkischen und nationalsozialistischen Kreisen wurden die Zeugen Jehovas bereits in den 1920er-Jahren als „jüdische Bolschewisten“, als „Volksverräter“ und „Kommunisten“ verunglimpft. Etwa 2.800 deutsche Zeuginnen und Zeugen Jehovas sowie 1.400 aus den besetzen Ländern wurden als „Schutzhäftlinge“ der Gestapo in die
Konzentrationslager deportiert. Im KZ Ravensbrück waren bis zur Befreiung 782 weibliche und 218 männliche Bibelforscher inhaftiert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die meisten von ihnen in der Sowjetischen Besatzungszone als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt. 1950, ein Jahr nach Gründung der DDR, wurde die Glaubensgemeinschaft dort verboten. Die SED warf den Mitgliedern Kosmopolitismus, „Boykotthetze“ und „Spionage für den Westen“ vor. Viele wurden daraufhin zu hohen Haftstrafen verurteilt. Nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht wurden junge männliche Angehörige der Religionsgemeinschaft wegen Wehr- und Ersatzdienstverweigerung in der Bundesrepublik von 1956 bis 1968 und in der DDR von 1962 bis in die 1980er-Jahre zu Haftstrafen verurteilt.

Die Ausstellung ist vom 2. Oktober 2019 bis zum 19. Dezember 2019 montags bis freitags (außer feiertags) von 8:00 bis 18:00 Uhr im Foyer des Landtages Brandenburg zu sehen.