Neuregelung der Abgeordneten-Entschädigung – Präsidentin Stark erläutert Gesetzentwurf

Parlamentspräsidentin Britta Stark stellt den Mitgliedern des Landtagspräsidiums morgen ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vor (Drucksache 6/5342). Dieses schreibt vor, dass die Entschädigung der Parlamentarier jährlich an die Einkommensentwicklung im Land Brandenburg anzupassen ist (§ 5 Absatz 4). Maßgeblich sind die Daten des abgelaufenen Jahres im Vergleich zum vorangegangenen Jahr. Über die prozentuale Veränderung wird Präsidentin Stark offiziell vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert. Den entsprechenden Bericht veröffentlichte sie im September (Drucksache 6/5154). Wie vom Gesetz vorgesehen, hat sie auf Grundlage dessen einen Novellierungsentwurf vorgelegt.

Analog zur Einkommensentwicklung beinhaltet ihr Gesetzentwurf eine Erhöhung der monatlichen Entschädigung um 4,4 Prozent (+350,56 Euro) von 7.967,35 Euro auf 8.317,91 Euro. Ebenfalls um 4,4 Prozent soll die zusätzliche Entschädigung nach § 5 Abs. 2 (direkte Zahlung an das Versorgungswerk) steigen, von 1.712,29 Euro auf 1.787,63 Euro. Abhängig von der Entscheidung des Präsidiums und des Plenums über den jeweiligen Tagesordnungsentwurf könnten die erste und die zweite Lesung inklusive Schlussabstimmung im Rahmen des Novemberplenums durchgeführt werden (9./10.11.2016). Bei mehrheitlicher Zustimmung des Plenums wird das Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Seit der Reform des Abgeordnetengesetzes zu Beginn der 6. Wahlperiode, die von einer unabhängigen Kommission unter Leitung des Rechnungshofpräsidenten erarbeitet wurde, sind die Brandenburger Parlamentarier anderen Einkommensbeziehern steuerlich gleichgestellt. Im Gegenzug für eine Anpassung an die Einkommensentwicklung entfielen sämtliche Pauschalen (z. B. für Fahrtkosten). Die bisher beamtenähnliche Altersversorgung wurde durch eine kapitalgedeckte Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgelöst.