Nur noch fünf Tage für die Eintragung als Bewerber/in für die Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg

Es bleiben nur noch fünf Tage, um Bewerbungen für den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Wahlleiter schriftlich einzureichen. Die Frist endet am 11. August 2019 um 16 Uhr. Die Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg findet am 28. September 2019 statt.

Erste Bewerbungen liegen dem Wahlausschuss bereits vor. Damit wird erneut das Engagement der Sorben/Wenden für den Erhalt der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur in der Niederlausitz sichtbar.

Jede Vereinigung, die sich in ihrer Satzung zu sorbischen/wendischen Zielen bekennt, kann bis zu zehn Einzelwahlvorschläge einreichen. Jeder Einzelwahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

Gleichzeitig kann jede Sorbin/Wendin und jeder Sorbe/Wende beim Ausschuss für die Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bis zum 21. September 2019 die Eintragung in das neue Wählerverzeichnis beantragen.

Die Wahlunterlagen und weitere Informationen können unter https://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_und_gremien/rat_fuer_angelegenheiten_der_sorben/wenden_(rasw)/396498?_referer=396501 abgerufen oder beim sorbenwendenrat@landtag.brandenburg.de angefordert werden.

Die Wahl erfolgt gemäß § 5 des Gesetzes über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz - SWG) und der Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz (WO – SWG).