Vom Scheinparlament zur uneingeschränkten Wahlfreiheit – Landtagspräsidentin Stark zum 25. Jahrestag der ersten demokratischen Volkskammerwahl

Die morgige Plenarsitzung des Landtages Brandenburg fällt auf ein geschichtsträchtiges Datum. Die Wahl der DDR-Volkskammer am 18. März 1990 entsprach erstmals demokratischen Grundsätzen. Nach den Worten von Landtagspräsidentin Britta Stark besiegelte die erste freie Parlamentswahl nicht nur die Erfolgsgeschichte der Friedlichen Revolution und damit das Ende der Diktatur. Gleichzeitig ebnete sie maßgeblich den Weg zur deutschen Wiedervereinigung. Im Vorfeld des 25. Jahrestages erklärte Stark heute in Potsdam:

„Was mittlerweile unvorstellbar scheint, war vierzig Jahre lang bittere Realität: Durch Scheinwahlen wurde den Menschen in der DDR ihr Grundrecht auf freie und geheime Stimmabgabe verwehrt. Das Volk selbst hat es sich jedoch erkämpft, seinen Willen durch unverblümte Wahlergebnisse zum Ausdruck zu bringen. Das Resultat am 18. März 1990 war unmissverständlich: die DDR war am Ende und die Wiedervereinigung das Ziel. Mit nahezu 94 Prozent Wahlbeteiligung war diese Wahl eine eindrucksvolle Demonstration der Bevölkerung gegen Fremdbestimmung und Diktatur und für Freiheit und Demokratie.“

In diesem Zusammenhang appellierte Landtagspräsidentin Stark an die Brandenburgerinnen und Brandenburger, ihr Wahlrecht auf verschiedenen politischen Ebenen wieder stärker als Privileg denn als verzichtbare Anstrengung zu begreifen:

„Unsere Demokratie lebt vom Mitbestimmungs- und Mitgestaltungswillen der Bürgerinnen und Bürger. Die Freiheit der Wahl zwischen echten politischen Alternativen wurde mit großem Einsatz erkämpft. Die Lebensumstände in freien und demokratischen Verhältnissen sollten es uns allen wert sein, von unserem Wahlrecht Gebrauch zu machen.“