Zeuge Wolf beruft sich vor dem UA 7/4 rbb auf sein umfangreiches Aussageverweigerungsrecht

Der Untersuchungsausschuss 7/4 rbb hat den Zeugen Wolf-Dieter Wolf ordnungsgemäß für die 17. Sitzung des Ausschusses geladen. Der UA 7/4 rbb sieht in Herrn Wolf – in seiner Rolle als langjährigem Vorsitzenden des rbb-Verwaltungsrates – einen bedeutenden Zeugen, um die aufgeworfenen Fragen rund um die Missstände innerhalb der Rundfunkanstalt aufzuklären. Herr Wolf erschien nach gerichtlicher Anordnung durch das Landgericht Potsdam vor dem Untersuchungsausschuss am 25. März 2024, in dem er über die Geschehnisse rund um die Bauplanung des Digitalen Medienhauses befragt werden sollte.

Petra Budke, Vorsitzende des UA 7/4 rbb, ordnet die Geschehnisse der heutigen Zeugenvernehmung im Namen des Ausschusses ein: „Der Zeuge Wolf-Dieter Wolf erschien heute vor dem Untersuchungsausschuss 7/4 rbb und berief sich bereits vor der Vernehmung auf sein umfassendes Aussageverweigerungsrecht nach Paragraph 19 Absatz 1 UAG. Dieses steht ihm auch nach Wertung des Landgerichtes Potsdam zu. Er hat aus Sicht des Ausschusses hinreichend glaubhaft gemacht, dass ihm dieses Aussageverweigerungsrecht zusteht. Dennoch besteht die Pflicht und gebietet es auch der Respekt vor dem parlamentarischen Untersuchungsverfahren, vor dem Ausschuss zu erscheinen. Wir bedauern, dass es eines gerichtlichen Beschlusses bedurfte, um sein Erscheinen heute zu erwirken. Nach den Äußerungen des Zeugen in seinem Eingangsstatement, wonach er gerne mit den verbreiteten Fehlinformationen aufräumen und für Transparenz sorgen wolle, zeigte sich der Ausschuss befremdet über die Berufung auf sein Aussageverweigerungsrecht. Wir als Ausschuss erkennen dieses Aussageverweigerungsrecht an, sehen aber für Herrn Wolf eine verpasste Chance, seinen eigenen Worten Folge zu leisten.“