Zur bevorstehenden Abstimmung über die Änderung des Abgeordnetengesetzes im Plenum

Nach dem geltenden Abgeordnetengesetz ist die Entschädigung der Abgeordneten des Landtages Brandenburg beginnend mit dem Jahr 2012 jährlich an die Einkommensentwicklung im Land Brandenburg anzupassen (§ 5, Absatz 3 Abgeordnetengesetz, Gesetz- und Verordnungsblatt  Teil I, Nr. 17, vom 16. April 2012). In den Jahren 2010 und 2011 hatten die Brandenburger Parlamentarier auf eine Anpassung der Entschädigung und somit auf eine Erhöhung ihrer Zuwendungen verzichtet. Ein Ausgleich für die beiden Jahre wurde nicht vorgenommen.

Die Anpassung für das laufende Jahr wird im Rahmen der 69. Plenarsitzung des Landtages Brandenburg am Mittwoch, dem 23. Januar 2013 verhandelt. Tagesordnungspunkt 5 sieht die Abstimmung über den Gesetzentwurf „Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetztes“ nach erster Lesung vor. Demnach würden sich die Entschädigungen für jedes Mitglied des Landtages nach §5 AbgG um 3,2% (146,71 Euro) und die allgemeine Kostenpauschale nach §6 AbgG  Abs. 3  Nr. 1 um 2,2 % (13,67 Euro) erhöhen.