Ortstermine des Petitionsausschusses in der 6. Wahlperiode (2014–2019)

Nachfolgend finden Sie in chronologischer Abfolge eine Übersicht der Ortstermine des Petitionsausschusses in der 6. Wahlperiode:

Strausberg Erweiterung vor dem Seeufer
Strausberg Erweiterung vor dem Seeufer
© Landtag Brandenburg
Strausberg, 20. Mai 2019. Ein Bürger aus Strausberg beschwerte sich darüber, dass die Behörden nicht hinreichend gegen das verbotene Befahren eines Waldweges in einem Naturschutzgebiet vorgehen würden. Das Kampieren an einer am Ende des Weges liegende Badestelle an einem See würde ebenfalls nicht unterbunden. Ehemals vorhandene Barrieren und Schranken an dem Weg seien beseitigt und nicht wiedererrichtet worden. Die um Stellungnahme gebetene Stadt und der Landkreis verabredeten Maßnahmen zur Umsetzung des Befahrensverbots und teilten diese dem Petitionsausschuss - und dieser wiederum dem Petenten - mit. Bedauerlicherweise musste der Petent dem Ausschuss nach knapp einem Jahr mitteilen, dass sich an der Situation bis auf das Aufhängen eines Naturschutzgebiets-Schildes nichts geändert habe. Der Ausschuss beschloss daher einen Ortstermin durchzuführen und dazu Vertreter der Stadt und des Landkreises sowie den Petenten zu laden.

Vor Ort verwies die Ausschussvorsitzende die Teilnehmer des Ortstermins darauf, dass die Problematik des illegalen Befahrens und Kampierens im Schutzgebiet offenbar seit Jahren besteht und das erörtert werden solle, wie eine Verbesserung der Situation möglich wäre. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die von den Behörden im Rahmen des Petitionsverfahrens angekündigten Maßnahmen offenbar nicht bzw. nur sehr begrenzt umgesetzt worden seien. Durch die Behördenvertreter wurde eingeräumt, dass sich die Anbringung der Hinweisschilder zum Schutzgebiet (Eule) tatsächlich verzögert haben. Des Weiteren habe man seitens des Landkreises nunmehr ein Konzept zur Beschilderung von Schutzgebieten mit Piktogrammtafeln entwickelt, dass noch in diesem Jahr umgesetzt werden solle. Man erhoffe sich dadurch und auch durch punktuell durchgeführte Kontrollen in Begleitung der lokalen Ordnungsbehörden und der Polizei Übertretungen der Schutzgebietsverordnungen auch im hier im Rede stehenden Bereich zu reduzieren. Dies betreffe insbesondere das unzulässige Befahren der Schutzgebiete und das Kampieren.

Die Errichtung einer Schranke sei letztendlich verworfen worden, da dies Kosten von ca. 1000 € verursachen würde und davon auszugehen sei, dass die Schranken kurze Zeit nach ihrer Errichtung beschädigt bzw. komplett zerstört werden würden. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge zum Seeufer gewährleistet sein müsse, auch wenn die Badestelle am Ende der Zuwegung keine öffentliche Badestelle sei. So habe es in der Vergangenheit einen Unglücksfall mit einem Eisangler in diesem Bereich gegeben. Die Badestelle selbst und ein Teil der Zuwegung liege im Übrigen bereits in der Gemeinde Rüdersdorf, so dass eine unterschiedliche ordnungsbehördliche Zuständigkeit vorliege.

Alle Behördenvertreter brachten zum Ausdruck, dass es gelegentlich außerordentlich schwierig sein kann, die Regelungen der Schutzgebietsverordnungen durchzusetzen, da bei einigen Personen keine Einsicht in ihr Fehlverhalten bestünde. Auch sei eine Personenfeststellung häufig problematisch, z.B. bei Motocrossfahrern wegen fehlender oder verdeckter Nummernschilder. Der Petent bestätigte, dass er wiederholt ausgesprochen negative Erfahrungen mit Personen gemacht habe, die er im Schutzgebiet wegen eines Fehlverhaltens angesprochen habe. Er und einige anwesende Anwohner brachten aber auch zum Ausdruck, dass es gleichwohl grundsätzlich Aufgabe der Ordnungsbehörden sei, auf die Einhaltung der Schutzgebietsverordnung und anderer ordnungsrechtlicher Vorschriften hinzuwirken. Dies sei in der Vergangenheit nicht wahrnehmbar gewesen.

Nachdem der Waldweg und die Badestelle in Augenschein genommen wurden, brachte der Petent zum Ausdruck, dass er die Durchführung des Ortstermins als sinnvoll erachte und begrüße, dass Gespräche mit den zuständigen Personen geführt werden konnten. Unabhängig vom Ausgang des weiter anhängigen Petitionsverfahrens halte er die von der unteren Naturschutzbehörde angedachten zusätzliche Beschilderung des Naturschutzgebietes und die Durchführung von Kontrollen im Sommer dieses Jahres für Schritte in die richtige Richtung.

Der Petitionsausschuss wurde bei seinem Ortstermin von Mitgliedern des Rechtsausschusses sowie dem Justizminister begleitet
Der Petitionsausschuss wurde bei seinem Ortstermin von Mitgliedern des Rechtsausschusses sowie dem Justizminister Stefan Ludwig (6. v. l.) begleitet.
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Brandenburg a.d.H., 29. August 2018. Die Einführung eines sogenannten Haftraummediensystems, auch als Multimediabox bezeichnet, in der JVA Brandenburg an der Havel veranlasste dortige Strafgefangene, sich mit Kritik über Kosten und Qualität sowie die Funktionalitäten des Systems an den Petitionsausschuss zu wenden. Dabei handelt es sich derzeit um die technische Bündelung von Hörfunk, Fernsehen und Telefonie sowie CD-/DVD-Wiedergabe in einer Anlage nebst Bildschirm pro Haftraum. Zusammen mit Vertretern des Rechtsausschusses führte der Petitionsausschuss aus diesem Anlass einen Ortstermin durch, um ein solches Haftraummediensystem in Augenschein zu nehmen und sich dessen Funktionsweise erläutern zu lassen. Die Anstaltsleitung stand in einem anschließenden Gespräch für alle weiterführenden Fragen zur Verfügung. Durch die Mitglieder des Petitionsausschusses wurden auch in persönlichen Gesprächen mit drei Beschwerdeführern deren konkrete Kritikpunkte erörtert. Neben Problemen in der Anlaufphase und Bedienfehlern konnten durchaus nachvollziehbare Änderungswünsche ermittelt werden. Deren Umsetzbarkeit hängt jedoch vielfach von den technischen Gegebenheiten und den vollzuglichen Sicherheitsvorschriften ab.

Grieben, 29. Januar 2018. Zahlreiche Bewohner von Grieben beschwerten sich beim Petitionsausschuss über die aktuellen Bauarbeiten an der Bundesstraße 167 im Zuge der Ortsdurchfahrt und die damit einhergehenden Belastungen durch den einspurig geführten Straßenverkehr. Weiter brachten sie die Sorge zum Ausdruck, dass in einem noch nicht begonnenen Bauabschnitt erhebliche Gefährdungen für Fußgänger und auch für die Häuser der Anwohner auftreten könnten, da die Bebauung in diesem Abschnitt näher an der Fahrbahn liege. Somit stünde weniger Platz für die Ersatzfahrbahn, die Gehwege und die Baustelle selbst zur Verfügung. Mitglieder vom Ausschuss machten sich vor Ort einen Eindruck von der aktuellen Situation und besichtigten nach intensiven Gesprächen mit den Vertretern des Landesbetriebes Straßenwesen, der Gemeinde Löwenberger Land und den Anwohnern auch die zukünftigen Ausbaubereiche. Nun soll geprüft werden, ob während der Bauarbeiten an der Engstelle eine Tonnagebegrenzung festgesetzt werden kann, um den von den Anwohnern befürchteten Gefahren entgegenzuwirken. Die Vertreter des Landesbetriebes Straßenwesen versicherten, aus den im ersten Bauabschnitt aufgetretenen Komplikationen Schlussfolgerungen für den weiteren Baufortschritt zu ziehen und die wöchentlichen Baubesprechungen, an denen auch Vertreter der Anlieger teilnehmen, fortzuführen.

Gespräch von Ausschussmitgliedern in Himmelpfort mit Stegnutzern und Mitarbeitern der beteiligten Behörden.
Gespräch von Ausschussmitgliedern in Himmelpfort mit Stegnutzern und Mitarbeitern der beteiligten Behörden.
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Himmelpfort, 22. November 2017. Eine Einwohnerin von Himmelpfort zeigte sich in einem Petitionsschreiben besorgt, dass die untere Wasserbehörde des Landkreises Oberhavel die Genehmigung zur Nutzung eines Stegs an einem umliegenden See verlängern und dadurch der naturschutzrechtlich geschützte Schilfgürtel beeinträchtigt werden könnte. In der Petition wurde darauf verwiesen, dass an dem Seeufer die Verlängerung der Genehmigung für weitere Stege anstehe und insoweit ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. Auch stünde in rund 1 km Entfernung eine alternative Sammelsteganlage bereit. Um sich von den Gegebenheiten vor Ort ein Bild zu machen, beschloss der Ausschuss, eine Ortsbesichtigung am 22. November 2017 durchzuführen. Beim Ortstermin bestätigte sich, dass es sich bei der Steganlage um eine Sammelsteganlage handelt, die von den Eigentümern mehrerer Wochenendhäuser gemeinsam für ihre Boote und zum Baden genutzt wird. Es wurde weiter festgestellt, dass sich im Umfeld der Steganlage kein nennenswerter Schilfbewuchs befindet, der durch den Steg beeinträchtigt werden könnte. In einem Gespräch mit einem Vertreter der Petentin an dem als Alternative aufgezeigten Sammelsteganlage in der Ortslage wurde dann deutlich, dass bei einigen Einwohnern Unverständnis darüber besteht, dass die Behörden in Bezug auf Steganlagen der Einwohner auf deren Abriss gedrängt haben, Stege von Nutzern von Wochenendhäusern aber weiterhin genehmigt werden. Aufgrund der Ergebnisse des Ortstermins wurde der Petentin mitgeteilt, dass der Ausschuss eine unzulässige Beeinträchtigung eines Schilfgürtels durch die in Rede stehende Steganlage nicht zu erkennen vermochte. Im Übrigen sei eine Sammelsteganlage anders zu beurteilen als Einzelsteganlagen, wie sie von den Einwohnern ohne Genehmigung errichtet worden waren. Die Sammelsteganlage in der Ortslage könne insbesondere für Surfbretter und Paddelboote aufgrund der erheblichen Entfernung zu den Wochenendhäusern keine Alternative darstellen. Eine Beurteilung der Steganlagen habe jeweils im Einzelfall zu erfolgen. 

Die Abgeordnete Gabriele Theiss (m.) im Gespräch mit Teilnehmern am Ortstermin.
Die Abgeordnete Gabriele Theiss (m.) im Gespräch mit Teilnehmern am Ortstermin.
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Buckow, 25. Oktober 2017. Eine Gesellschaft, die sich mit Fragen des Denkmalschutzes befasst, wandte sich an den Ausschuss und kritisierte, dass der Landkreis Märkisch-Oderland als Träger der Brecht-Weigel-Gedenkstätte in Buckow auf dem denkmalgeschützten Gartengrundstück ein Eingangs- und Verwaltungsgebäude errichten wolle, und dass das zuständige Ministerium hierfür sein Einverständnis erteilt habe. Tatsächlich hatte das für den Denkmalschutz zuständige Landesamt die Errichtung eines derartigen Gebäudes auf dem Grundstück zunächst abgelehnt. Gleichwohl hatte das Ministerium die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit ergriffen, abweichend von der Rechtsauffassung des Landesamtes eine Genehmigung zu erteilen. In Gegenwart von Vertretern des Ministeriums, des Landesamtes, des Landkreises und der Gedenkstätte konnten sich die Ausschussmitglieder vor Ort einen Eindruck von dem Gelände und dem geplanten Baustandort machen. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass das Gebäude im äußersten südlichen Bereich des Denkmalschutzbereiches errichtet werden soll, der im Wesentlichen von Buschwerk bestanden ist. Das Gebäude ist vom nördlichen Teil des Denkmalschutzbereiches, der etwa zwei Drittel des Areals ausmacht, kaum wahrnehmbar. Auch konnte in Erfahrung gebracht werden, dass das Gartendenkmal insbesondere in dem Bereich zwischen dem museal genutzten Atelierhaus und dem zukünftigen Eingangs- und Verwaltungsgebäude nach den Lebzeiten von Brecht und Weigel nicht unerheblich verändert worden war. Da die Petentin die Errichtung des Gebäudes außerhalb des Denkmalbereiches angeregt hatte, wurde auch dieser in Augenschein genommen. Hierbei handelt es sich um geschützte Waldflächen im Naturpark Märkische Schweiz, sodass auch eine Errichtung des Gebäudes dort einen Eingriff in geschützte Bereiche mit sich bringen würde. In seiner folgenden Sitzung gelangte der Ausschuss unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Ortstermins zu der Auffassung, dass die Errichtung des Gebäudes denkmalschutzrechtlich genehmigungsfähig sein dürfte und teilte dies der Petentin mit.

Potsdam, 28. April 2017. Der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg begab sich unter Leitung der stellvertretenden Vorsitzenden Elisabeth Alter vom 24. bis 28. April 2017 auf eine Informationsreise nach Tirol und Südtirol.

Erste Station war Innsbruck. Im Europäischen Ombudsmann Institut wurden Gespräche mit dem Präsidenten Dieter Burgard (Bürgerbeauftragter von Rheinland-Pfalz) und dem Generalsekretär Dr. Josef Siegele zu den Vorteilen einer Vernetzung der Ombudsmanneinrichtungen geführt. Im Rahmen eines weiteren Programmpunktes nutzten die Mitglieder des Petitionsausschusses die Gelegenheit, sich von der Tiroler Landesvolksanwältin Maria Luise Berger deren Aufgaben und Arbeitsweisen erläutern zu lassen.

Im Tiroler Landtag wurden die Abgeordneten vom Präsidenten Dr. Herwig von Staa empfangen. Im Beisein der Landesvolksanwältin traten sie in einen Meinungsaustausch mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses des Tiroler Landtags unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Andreas Angerer über die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Tätigkeitsschwerpunkte.

Auf seiner zweiten Station in Bozen wurde die Delegation des  Petitionsausschusses von der Volksanwältin Südtirols Dr. Gabriele Morandell begrüßt. Deren Einladung, die im vergangenen Jahr während einer gemeinsamen Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder sowie internationaler Gäste ausgesprochen worden war, gab den Anstoß für die Informationsreise des Ausschusses. Die Abgeordneten konnten sich ein umfassendes Bild über die Struktur und die Aufgaben der Südtiroler Volksanwaltschaft machen. Für ein weiteres informatives Gespräch stand auch die Landesrätin Waltraud Deeg zur Verfügung. Sie veranschaulichte den Aufbau der Südtiroler Landesverwaltung und beleuchtete die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen auf Verwaltungsebene.

Treffen des Petitionsausschusses mit der Volksanwältin Südtirols Dr. Gabriele Morandell (1. v. l.)  und der Landrätin Waltraud Deeg (3. v. l.)
Treffen des Petitionsausschusses mit der Volksanwältin Südtirols Dr. Gabriele Morandell (1. v. l.) und der Landrätin Waltraud Deeg (3. v. l.)
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Im Rahmen eines Gesprächs mit dem Bürgermeister der Gemeinde Bozen Dr. Renzo Caramaschi und der Leitungsebene der Verwaltung wurden die kommunalpolitischen Besonderheiten von Bozen thematisiert.

Nach einem Treffen mit dem Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Dr. Gerhard Brandstätter, der über die geschichtliche und aktuelle Sondersituation Südtirols informierte, kam der Petitionsausschuss mit der Vorsitzenden Magdalena Amhof und weiteren Mitgliedern des I. Gesetzgebungsausschusses des Südtiroler Landtags zusammen. Es wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und insbesondere der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur direkten Demokratie erörtert. Im Anschluss daran nahmen Vertreter der Initiative für mehr Demokratie die Gelegenheit wahr, mit dem Petitionsausschuss ebenfalls in einen Gedankenaustausch zur Gesetzesinitiative zur direkten Demokratie zu treten.

Treffen des Petitionsausschusses mit den Mitgliedern des I. Gesetzgebungsausschusses des Südtiroler Landtags
Treffen des Petitionsausschusses mit den Mitgliedern des I. Gesetzgebungsausschusses des Südtiroler Landtags
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In Brixen, der dritten Station der Informationsreise, führten die Mitglieder des Petitionsausschusses in Begleitung der Südtiroler Volksanwältin ein Gespräch mit der Stadträtin Dr. Paula Bacher über die Gemeindestruktur, die verschiedenen Beteiligungsrechte der Bürger sowie Projekte zur Unterstützung der Einwohner. In diesem Zusammenhang wurde auch der Bürgerschalter der Gemeindeverwaltung vorgestellt und besichtigt.

Ortstermin in der Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow, 27.09.2016
Die Abgeordnete Kristy Augustin (links) vor dem Eingang der Haftanstalt
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Wulkow, 23. September 2016. Nachdem im vergangenen Jahr ein Ortstermin in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel durchgeführt worden war, nahm der Petitionsausschuss mehrere aktuell anhängige Petitionen von Inhaftierten aus Neuruppin-Wulkow zum Anlass, auch die dortige Haftanstalt aufzusuchen. In diesem Rahmen wurden einzelne Haftraum-, Arbeits-, Freizeit und Schulungsbereiche, Räumlichkeiten für den Empfang von Besuchern der Inhaftierten sowie besonders gesicherte Unterbringungsräume in Augenschein genommen. Sowohl die Anstaltsleitung und weitere Bedienstete als auch einzelne Petenten standen für Gespräche zur Verfügung. Der Besuch wurde zum einen genutzt, um die in den Petitionen vorgetragenen konkreten Anliegen der Petenten zu erörtern. Zum anderen diente er dazu, sich im Interesse aller Beteiligten fachlich zu allgemeinen Problemstellungen im Anstaltsalltag und zur personellen Situation auszutauschen.

Abgeordnete des Petitionsausschusses beim Ortstermin in Fürstenberg/Havel.
Abgeordnete des Petitionsausschusses beim Ortstermin in Fürstenberg/Havel.
© Landtag Brandenburg

Fürstenberg/Havel, 9. Mai 2016. Zwei Bürger hatten sich mit Petitionen an den Petitionsausschuss gewandt und die vom Landesbetrieb Straßenwesen geplanten Bauarbeiten an der Bundesstraße 96 in der Ortsdurchfahrt Fürstenberg/Havel kritisiert. Sie beanstanden, dass für die Durchführung der Bauarbeiten die Ortsdurchfahrt für eine Dauer von sechs Wochen komplett gesperrt werden solle und keine einspurige Verkehrsführung eingerichtet wird. Auch sollten die Terminierung der Bauarbeiten von Mitte Mai bis Ende Juni überdacht und die Bauarbeiten eventuell verschoben werden. Ein weiterer Kritikpunkt war die Ausweisung von Umleitungsstrecken, wobei insbesondere die Öffnung eines als Fahrradstraße ausgewiesenen Straßenabschnitts der Steinförder Straße thematisiert wurde.

Aufgrund erster vom Ausschuss eingeholter Stellungnahmen kam dieser zu der Ansicht, dass aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine einspurige Verkehrsführung im Baustellenbereich wegen der besonderen Situation in Fürstenberg/Havel nicht in Betracht kommt. Andere Straßenbauvorhaben, auf die die Petenten verwiesen hatten, waren mit der Situation in Fürstenberg nicht vergleichbar. Auch eine zeitliche Verlegung war aufgrund der Vorplanungen und aus Witterungsgründen nicht sinnvoll. Der Ausschuss beschloss allerdings die Frage der Umleitungsführung mit allen Beteiligten vor Ort in einem Gespräch zu erörtern. Zu dem Gespräch in Fürstenberg/Havel hatte der Ausschuss neben den Petenten und Vertretern der Stadt auch Mitarbeiter des zuständigen Ministeriums, des Landesbetriebes Straßenwesen sowie des Landkreises gebeten.

Im Rahmen des mehr als zweistündigen Gesprächs konnte herausgearbeitet werden, dass die überregionalen Umleitungsausweisungen nicht kritisiert wurden, dass sich die Bürger aber eine ortsnahe Umfahrungsmöglichkeit über einen als Fahrradstraße gewidmeten Straßenabschnitt wünschen würden. Da die Stadt eine Umwidmung der Straße für diese Zwecke in der Kürze der Zeit und auch wegen des Rechtscharakters einer straßenrechtlichen Widmung nicht umsetzen konnte bzw. wollte, musste erörtert werden, in welchem Umfang die Nutzung der Fahrradstraße über Sondergenehmigungen gestattet werden könnte. Hierbei mussten die Ausschussmitglieder feststellen, dass offensichtlich zunächst fehlerhafterweise von den beteiligten Behörden angenommen wurde, dass für die Erteilung von Sondergenehmigungen zur Nutzung der Fahrradstraße der Landesbetrieb Straßenwesen zuständig sei. Erst kurz vor Durchführung des Ortstermins wurde erkannt, dass die Zuständigkeit bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises liegt. Im Ergebnis des Gesprächs wurde vereinbart, dass der Landkreis in Rücksprache mit dem Infrastrukturministerium einen Kriterienkatalog erstellt, in dem die Möglichkeiten der Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung festgelegt werden. Im Ergebnis konnte so erreicht werden, dass neben den nutzungsberechtigten Fahrzeugen von Polizei, Notarzt, Feuerwehr und dem öffentlichen Personennahverkehr auch Mitarbeiter von Pflegediensten und ärztlichen Bereitschaftsdiensten zur medizinischen Grundversorgung eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des Wegeabschnitts bei dargelegter besonderer Dringlichkeit erhalten. Der Ausschuss hofft, dass der Landkreis von der Erteilung der Sondergenehmigungen großzügig Gebrauch macht, damit auch der besonderen geographischen Situation in der Stadt Fürstenberg/Havel Rechnung getragen wird. Die Petenten wurden über dieses Ergebnis der Gespräche unterrichtet und darauf verwiesen, dass die Bauarbeiten in der Ortsdurchfahrt auch im Interesse aller Bürger der Stadt Fürstenberg/Havel liegen dürften.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses Henryk Wichmann (2. v. r.) im Gespräch in Bebersee.
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses Henryk Wichmann (2. v. r.) im Gespräch in Bebersee.
© Landtag Brandenburg

Templin, 20. September 2015. Ortstermine des Petitionsausschusses können durchaus auch mal auf einen Sonntag fallen - so geschehen in Bebersee, einem kleinen Ort in der Uckermark, der zur Stadt Templin gehört. Die ländliche Idylle dort wird an zahlreichen Sonn- und Feiertagen im Jahr durch permanente Motorengeräusche gestört, die von einer nahe gelegenen Renn- und Trainingsstrecke für PKWs und Motorräder in den Ort dringen. Anwohner, die sich mit einer Petition an den Ausschuss gewandt haben, machen vornehmlich planungsrechtliche Versäumnisse der Stadt für die insbesondere von Motorrädern ausgehende Beschallung verantwortlich. Der Ausschussvorsitzende hat das letzte Motorradtraining der Saison zum Anlass genommen, sich einen unmittelbaren Eindruck von den in der Petition geschilderten, tatsächlich vor Ort auch wahrgenommenen Lärmbelästigungen zu verschaffen und im Beisein einer betroffenen Anwohnerin, des Bürgermeisters der Stadt Templin, der Leiterin des städtischen Ordnungsamtes, des Ortsvorstehers sowie der Betriebsleiterin der Renn- und Trainingsstrecke etwaige Möglichkeiten für lärmmindernde Maßnahmen zum Schutz der Bewohner von Bebersee zu erörtern.

Abgeordnete des Petitionsausschusses beim Ortstermin in der Voltaire Gesamtschule Potsdam.
Abgeordnete des Petitionsausschusses beim Ortstermin in der Voltaire Gesamtschule Potsdam.
© Landtag Brandenburg

Potsdam, 22. April 2015. Mitglieder des Petitionsausschusses besuchten die Voltaire-Gesamtschule in Potsdam. Schüler hatten sich über die bauliche Situation des Mehrzweckgebäudes beschwert, in dem sie auch ihr Mittagessen einnehmen. Die Räumlichkeiten seien zu beengt und es gäbe nicht ausreichend Zeit, um das Mittagessen einzunehmen. Mit den Schülern, der Schulleitung und Vertretern der Stadt Potsdam als Schulträger konnten die Räumlichkeiten in Augenschein genommen werden und Lösungsmöglichkeiten andiskutiert werden. Die Ausschussmitglieder sahen nicht nur Änderungsbedarf hinsichtlich der Räumlichkeiten und deren Nutzung, sondern erwägen auch eine Prüfung der Raumvorgaben des Landes. Näheres wird der Ausschuss in einer seiner nächsten Ausschusssitzungen erörtern.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses Henryk Wichmann (1. v. l.) und der Abgeordnete Andreas Galau (3. v. l.) im Gespräch mit Petenten.
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses Henryk Wichmann (1. v. l.) und der Abgeordnete Andreas Galau (3. v. l.) im Gespräch mit Petenten.
© Landtag Brandenburg

Boitzenburg, 13. April 2015. Die Ausschussmitglieder befassten sich gleich mit zwei Petitionen in der Gemeinde Boitzenburger Land.
Zunächst wurde eine Lindenallee besichtigt, deren Nutzung zurzeit wegen der fehlenden Standsicher-heit zahlreicher Bäume untersagt ist. Sowohl den Vertretern der Gemeinde als auch der Fachämter des Landkreises konnte verdeutlicht werden, dass hier Handlungsbedarf besteht, um die Nutzung der Allee für die Anlieger wieder zu ermöglichen. Die Behördenvertreter erklärten sich bereit, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die Freigabe der Allee herbeizuführen.
Nur einige Meter entfernt konnte eine Kreuzung von Landesstraßen in Augenschein genommen wer-den, die nach Auffassung von Anwohnern nur schlecht eingesehen werden kann. Die Petenten for-dern die Installation eines Verkehrsspiegels. Die Ausschussmitglieder konnten sich von der schlechten Einsehbarkeit vor Ort überzeugen. Die zuständige Landesbehörde wird jetzt auf Antrag der Gemeinde die Errichtung des Verkehrsspiegels wohlwollend prüfen.

Die Abgeordnete Heide Schinowsky (1. v. l.) im Gespräch mit Petenten.
Die Abgeordnete Heide Schinowsky (1. v. l.) im Gespräch mit Petenten.
© Landtag Brandenburg

Bremsdorf, 23. März 2015. Das zuständige Ausschussmitglied führte eine Ortsbesichtigung im Umfeld einer Schweinemastanlage im Amt Schlaubetal durch. Dabei konnte ein Eindruck von den Geruchsimmissionen gewonnen werden, über die sich die Petenten unter anderem beschweren. In einem ausführlichen Gespräch mit Anwohnern konnten diese ihre Kritik an der Schweinehaltung konkretisieren. Mit Vertretern der Amtsverwaltung konnten Lösungsmöglichkeiten zur Zuwegung zur Anlage besprochen werden. Hinsichtlich der Geruchsproblematik sind noch weitere Ermittlungen des Petitionsausschusses notwendig.

Die Abgeordnete Kristy Augustin im Gespräch mit einem Petenten.
Die Abgeordnete Kristy Augustin im Gespräch mit einem Petenten.
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Brandenburg an der Havel, 12. Feburar 2015. Beschwerden von Inhaftierten gaben den Anlass für einen Ortstermin in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel. Da sich die Petenten unter anderem über die Anstaltsverpflegung beschwert hatten, wurde der gesamte Lager-, Küchen- und Einkaufsbereich besichtigt. Im Gespräch mit der Anstaltsleitung und den Inhaftierten konnten die Beschwerdepunkte und allgemeine Probleme im Strafvollzug erörtert werden. Auch andere Haftanstalten im Land sollen künftig bei Vorliegen entsprechender Petitionen besucht werden.