Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 (UA Corona 2)“ (UA 7/3)

Der Landtag hat am 17. November 2022 auf Antrag von 23 Abgeordneten (Drucksache 7/6555, Drucksache 7/8412) gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 1 sowie § 3 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes einen Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 (UA Corona 2)“ eingesetzt. Dieser soll das politische Handeln von Landesregierung und Behörden seit Beginn bis zum Einsetzungsbeschluss der „SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie“ untersuchen. Ausgenommen sind Handlungen und Sachverhalte betreffend den Zeitraum vom 20. November 2019 bis zum 23. September 2020, die bereits Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses 7/1 sind. Der Untersuchungsausschuss besteht aus 11 stimmberechtigten ordentlichen und 17 stellvertretenden Mitgliedern und dem Vorsitzenden.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses 7/3 vom 17.11.2022, Drucksache 7/6555

Änderungsantrag Prof. Dr. Ulrike Liedtke (Präsidentin des Landtages Brandenburg), Drucksache 7/6575

Mitglieder und Sitzungstermine des UA 7/3 in der 7. Wahlperiode

Corona-Virus, Symbolbild
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