Ausschüsse und einige weitere besondere Gremien spielen eine wichtige Rolle für die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung und sind das Herzstück der parlamentarischen Arbeit. Sie bereiten die Entscheidungen des Landtages inhaltlich vor.
Während das Plenum des Landtages mit Ausnahme der Ferienzeit nur alle vier Wochen tagt, findet die eigentliche parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen und sonstigen parlamentarischen Gremien statt. In ihnen sitzen die Fachpolitiker für die einzelnen politischen Themenbereiche. Sie prüfen die Gesetzesvorlagen in fachlicher und rechtlicher Hinsicht.
Schärfste „Waffe“ der parlamentarischen Kontrolle ist das Recht des Landtages, bei Bedarf einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Seine Aufgabe ist es, Sachverhalte zu untersuchen, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt. Mitglieder von Untersuchungsausschüssen können Zeugen befragen und besitzen das Recht auf nahezu unbeschränkten Aktenzugang.
Fachausschüsse sind parlamentarische Gremien, deren Aufgabe vor allem darin besteht, die Entscheidungen des Landtages vorzubereiten. Die Aufträge werden ihnen vom Landtag erteilt. Sie können sich aber auch aus eigener Initiative mit einer Sache befassen.
Gemäß Artikel 24 der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregung, Kritik und Beschwerde an den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden. Eine Petition kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Der Landtag hat am 20. November 2019 auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNE/B90 und DIE LINKE gemäß § 73 Abs. 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg mehrheitlich einen Sonderausschuss zum Flughafen BER eingesetzt. Er besteht aus 11 Mitgliedern.
Der Landtag hat am 26. August 2020 auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNE/B90 gemäß § 73 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg mehrheitlich einen Sonderausschuss Strukturentwicklung in der Lausitz eingesetzt. Er besteht aus 11 Mitgliedern.
Der Landtag hat am 23. September 2020 auf Antrag von 23 Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser soll das politische Handeln von Landesregierung und Behörden kurz vor Beginn und während der „SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie“ untersuchen.
Zu den Gremien des Landtages Brandenburg zählen die G10-Kommission, die Parlamentarische Kontrollkommission sowie der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden. Zudem kann der Landtag die Einsetzung sogenannter Enquete-Kommissionen beschließen.
Wir nutzen Cookie auf unserer Website. Einige dieser Cookies sind systemrelevant, andere helfen uns bei der Optimierung unserer Website und Ihres Website-Erlebnisses. Da wir Ihre Privatsphäre respektieren, bitten wir Sie um die Einwilligung zur Nutzung von Cookies. In unserer Datenschutzerklärung kann diese Einwilligung später jederzeit widerrufen bzw. geändert werden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu den verwendeten Cookies. Bitte beachten Sie, dass bei der Nichtannahme von Cookies die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein kann.