Das Plenum ist die Vollversammlung der vom Volk gewählten Mitglieder des Brandenburger Landtages. Es tagt zwei- oder dreimal monatlich sowie in Sondersitzungen.
Von der Gesamtheit aller Landtagsabgeordneten gebildet, ist das Plenum zugleich Zentrum und Symbol der parlamentarischen Demokratie. Es sind die Beschlüsse des Plenums, die dem Landtag zugerechnet werden. Aus diesen Gründen wird das Plenum auch schlichtweg „der Landtag“ genannt.
Der Ablauf einer Plenarsitzung ist in der Geschäftsordnung des Landtages verbindlich geregelt. Die Landtagspräsidentin oder ihr Vertreter eröffnet und leitet die Plenarsitzung.
Das Plenum erfüllt zahlreiche zentrale Aufgaben im demokratischen Willensbildungsprozess. Hier spiegeln sich die Mehrheits- und Interessenverhältnisse wider und hier geht es darum, Perspektiven für die Zukunft des Landes Brandenburg zu entwickeln.
Der Landtag Brandenburg besteht in der 7. Wahlperiode aus 88 Abgeordneten, die in der Landtagswahl 2019 durch die Wähler in 44 Wahlkreisen und über die Landeslisten der Parteien für eine Mandatszeit von fünf Jahren bestimmt wurden.
Spätestens am siebten Tag vor der Plenarsitzung beschließt das Präsidium des Landtages den Entwurf der Tagesordnung für die Sitzung des Landtages. Mit der Tagesordnung werden
die Beratungsgegenstände, der Ablauf der Sitzungen und die Redezeiten festgelegt.
Das Gesetz ist eine Rechtsquelle, die das Zusammenleben der Mitglieder einer staatlichen Gemeinschaft regelt. Gesetze können in Brandenburg von Mitgliedern des Landtages, der Landesregierung oder per Volksgesetzgebung ins Parlament eingebracht werden.
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