Sascha Philipp
SPD-Fraktion
Landesliste SPD-Fraktion, Platz 9
Staatlich geprüfter Landwirt;
15913 Märkische Heide (OT Pretschen);
geb. 1972 in Herdecke/Ruhr, verheiratet;
evangelisch
Lebenslauf
- 1992 bis 1995 Studium der Agrarwissenschaften
- 1995 bis 1996 landwirtschaftliche Ausbildung (Landwirt)
- 1997 bis 1999 Fachstudium Ökolandbau (Staatlich geprüfter Landwirt)
- Seit 1999 geschäftsführender Gesellschafter des Landguts Pretschen (selbstständiger Landwirt)
Politische Laufbahn
- Seit 2017 Mitglied der SPD
- Seit 2021 Kassierer im SPD-Ortsverband Märkische Heide
- 2008 bis 2011 Mitglied des Ortsbeirats Pretschen
- 2014 bis 2019 Sachkundiger Einwohner des Kreistages Dahme-Spreewald
- Seit 2019 Mitglied des Ortsbeirats Pretschen
- 2019 bis 2022 Mitglied des Kreistages Dahme-Spreewald
- 2002 bis 2021 Mitglied des Vorstands der Vereinigung zur Förderung der biologisch-dynamischen Landwirtschaft in Ostdeutschland e.V.
- Seit 2008 Agrarpolitischer Sprecher der ökologischen Anbauverbände in Brandenburg
- 2021 bis 2022 Mitglied des Vorstands des Demeter im Osten e.V.
- 2021 bis 2022 Mitglied des Aufsichtsrats des Demeter e.V.
- Seit 27. Oktober 2021 Mitglied des Landtages Brandenburg, nachgerückt für Simona Koß
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):
- Angestellter Geschäftsführer der Landgut Pretschen Vertriebs GmbH (Lebensmittelhandel) (regelmäßige Einkünfte: 1.762 € monatlich; Stand: 2023)
- Angestellter Geschäftsführer der Landgut Pretschen Verwaltungs GmbH (Einkünfte: 0 €; Stand: 2023)
- Geschäftsführender Gesellschafter der Landgut Pretschen GmbH & Co.KG (Landwirtschaft; Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit) (unregelmäßige Einkünfte (betriebswirtschaftlicher Gewinn einschließlich des Beteiligungsgewinns): 3.500 € monatlich; Stand: 2023)
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Mitglied des Beirats im Cluster Ernährungswirtschaft Brandenburg (bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH) (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):
- Agrarpolitischer Sprecher der Anbauverbände des ökologischen Landbaus Brandenburg (regelmäßige Einkünfte: 2.400 € jährlich; Stand: 2023)
Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):
- Beteiligung an der Landgut Pretschen Verwaltungs GmbH (s.o.): 49,0 %
- Beteiligung an der Landgut Pretschen GmbH & Co.KG (s.o.): 93,7 %
Erläuterungen der Redaktion zu § 26 AbgG:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.