Barbara Richstein

Mitglied der CDU-Fraktion

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gewählt als Direktkandidatin im
Wahlkreis 06 (Havelland II)

Rechtsanwältin;
14612 Falkensee;
geb. 1965 in Sindelfingen, verheiratet;
römisch-katholisch

Richstein, Barbara
© Landtag Brandenburg

Lebenslauf

  • 1984 bis 1990 Studium der Rechtswissenschaften; 1991: 1. Staatsexamen
  • 1991 bis 1993 Assistentin der Geschäftsleitung, dann Geschäftsführerin eines mittelständischen Unternehmens
  • 1993 bis 1995 Rechtsreferendarin; 2. Staatsexamen
  • 1995 bis 1997 Vorstandsreferentin der Jüdischen Gemeinde zu Berlin
  • Seit 1997 Rechtsanwältin

Politische Laufbahn

  • Seit 1997 Mitglied der CDU
  • 2002 bis 2021 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Havelland
  • 2003 bis 2023 stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Brandenburg

  • 2008 bis 2022 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Falkensee
  • Seit 2008 Mitglied des Kreistages Havelland
  • 2014 bis 2019 Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Falkensee
  • Seit 2019 Vorsitzende des Kreistages Havelland
  • 2014 bis 2022 stellvertretende Landesvorsitzende des Vereins WEISSER RING
  • Seit 2018 Präsidentin des Leichtathletikverbandes Brandenburg
  • 2019 bis 2022 Mitglied im Stiftungsrat deutsch-polnische Zusammenarbeit (SdpZ)
  • Seit 2019 Beiratsmitglied in der Europa-Union, Kreisverband Havelland
  • Seit 2022 Mitglied des Kuratoriums der WEISSER RING Stiftung
  • Seit 2022 Landesvorsitzende des Vereins WEISSER RING
  • Seit 2022 Mitglied des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg

  • 2002 bis 2004 Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten
  • Seit 1999 Mitglied des Landtages Brandenburg
  • 1999 bis 2002 Vorsitzende des Rechtsausschusses
  • 2004 bis 2007 stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion
  • 2009 bis 2014 Vorsitzende des Ausschusses für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik
  • 2015 bis 2019 stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion
  • Seit September 2019 Vizepräsidentin des Landtages Brandenburg

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 1.c.: Rechtsanwältin
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Kuratorium der Harold-Bob-Stiftung; Mitglied des Kuratoriums der WEISSER RING Stiftung

 Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften